Ein 38-jähriger Asylwerber aus Südossetien ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Bei seiner letzten Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts im Herbst 2008 ist der 38-Jährige noch mit einer bedingten Geldstrafe davongekommen. Nun muss der Mann für zwei Monate hinter Gitter, sechs Monate Haft wurden bedingt ausgesprochen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Precht-Marte sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem Personalraum eines Götzner Geschäfts die Handtasche einer Verkäuferin durchwühlte und eine Geldtasche stehlen wollte. Die Verkäuferin hatte den Dieb damals auf frischer Tat ertappt. Der Mann habe die Geldtasche daraufhin wieder zurückgelegt und sei geflüchtet, erinnerte sich die Verkäuferin im Zeugenstand. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er wisse nicht, wie er in diesen Raum gekommen sei, er habe nur einen Regenschirm kaufen wollen, so der 38-Jährige.
Zwei Monate unbedingt
Das Schöffengericht glaubte der Zeugin und verurteilte den 38-Jährigen zu acht Monaten Freiheitsstrafe, zwei Monate davon unbedingt. Der Vorwurf eines weiteren versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls in einem Drogeriemarkt in Feldkirch hielt vor Gericht nicht stand, der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Der Asylantrag des Mannes, der sich bereits seit einem Monat in U-Haft befindet, wurde bereits in zweiter Instanz abgelehnt.
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