Geldstrafe wegen Steuerbetrugs für Ex-Eishockey-Funktionär
Der Angeklagte bekannte sich am Montag schuldig, betonte aber, dass die Punkte aus der Anklage früher mit dem Finanzamt abgesprochen und bekannt waren. "Wenn es jetzt nicht mehr so ist, zahlen wir. Ich möchte nur, dass alle wissen, dass kein Vorsatz dabei war und keine Verschleierung." Die Staatsanwaltschaft warf ihm im Kern vor, insgesamt drei Körperschaften - Verein, Marketing und Profi GmbH - kontrolliert und unrichtige Abgabenerklärungen abgegeben zu haben.
So habe er Zahlungen über die GmbH - unter Vorsteuerabzug - getätigt und die Erlöse dem Verein, der umsatzsteuerbefreit ist, zugeschrieben. Über sieben Jahre hinweg habe er Umsätze und Einkünfte von Fan-Shops, Ticketverkauf und Gastro-Betrieb "vorsätzlich" zu gering angegeben oder unterschlagen. Zudem soll er Schwarzlöhne an Spieler gezahlt haben. Der Ex-Präsident soll als verantwortlicher Geschäftsführer den Sportlern Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Flüge bezahlt, aber die Lohnsteuer für einen Teil des Entgelts nicht bezahlt haben. Zwischen 2016 und 2021 dürfte er Lohnsteuer von 356.000 Euro nicht abgeführt haben, hieß es in der Anklage.
Mildes Urteil vor allem wegen hoher Schadensgutmachung
Die Betriebsprüfung habe sich über eine lange Zeit erstreckt, gab der Beschuldigte an. Die Punkte der Anklage, etwa der Sachbezug eines Kfz für die Spieler, seien früher mit dem Finanzamt abgesprochen gewesen. "Wir haben immer alles aufgezeichnet und dem Finanzamt übergeben." Der Verteidiger verwies auf eine Zahlungsvereinbarung zur Begleichung der Finanzschulden, die weiterhin aufrecht bleibe.
Der Strafrahmen hätte bis zu 2,3 Millionen Euro betragen, erklärte der Vorsitzende Richter des Schöffensenats das Urteil. Aufgrund der geständigen Verantwortung, der Unbescholtenheit des Angeklagten, dass es teilweise beim Versuch geblieben war und der sehr hohen Schadenswiedergutmachung sei das Urteil milde ausgefallen. Erschwerend wurden der lange Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Straftatbestände gewertet.
(APA)
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