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Geldstrafe in Fall von Abfall-Kartell in Österreich

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte eine Geldstrafe beantragt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte eine Geldstrafe beantragt. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldstrafe von 175.000 Euro gegen die Huber Entsorgungsgesellschaft mbH Nfg. KG und die Huber Abfallservice Verwaltungsgesellschaft mbH verhängt.

Huber wird beschuldigt, von 2003 bis 2021 Teil eines österreichweiten Abfall-Kartells gewesen zu sein, wie die BWB mitteilte. Huber war in Kärnten in die Absprache von Preisen, die Aufteilung von Märkten und den Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen verwickelt. Die Unternehmen arbeiteten jedoch im Rahmen des Kronzeugenprogramms zusammen. Aus diesem Grund beantragte die BWB eine geringere Geldstrafe.

Ermittlungen gegen weitere Unternehmen in Fall von Abfall-Kartell in Österreich

Das Abfall-Kartell betraf ganz Österreich, auch wenn einzelne Unternehmen nur regional daran beteiligt waren. Gegen zahlreiche Unternehmen laufen derzeit noch Ermittlungen der BWB. Bereits 2021 wurden bei mehr als 20 Unternehmen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Insgesamt wurden 60 Terabyte IT-Daten und mehr als 2.000 Seiten an Dokumenten sichergestellt. Als Kronzeugen wurden bisher die FCC Austria Abfall Service und Saubermacher geführt. Während ersterer straffrei ausging, musste Saubermacher knapp 7,1 Mio. Euro Buße zahlen. Die österreichische Abfallwirtschaft umfasst rund 300 Unternehmen mit insgesamt mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz.

(APA/Red)

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