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Geldstrafe für den SCR Altach

Mit der Verkündung der Urteile ist für die Bundesliga die Akte "Altach gegen Wacker" endgültig geschlossen. Der Senat 1 sprach gegen die beiden Vereine der ADEG Erste Liga Geldstrafen aus, wobei sich diese am unteren Limit des Strafrahmens (bis zu 30.000 Euro) orientieren.
Bilder von SCRA vs. Wacker
Auschreitungen nach Spiel

Zur Anwendung kam dabei der Paragraph 116 (Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen). Gastgeber cashpoint SCR Altach, der eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hatte, wurde zu einer Zahlung von 1000 Euro verurteilt. Etwas mehr zur Kasse gebeten wurde Wacker Innsbruck, der durch seinen Sicherheitsverantwortlichen Gerald Schwaninger vorort war. Die Tiroler müssen 2500 Euro zahlen. „Das ist für mich ein Missverhältnis“, meinte SCRA-Geschäftsführer Christoph Läng­le in einer ersten Reaktion. Seitens des Gastgebers habe man gewisse Versäumnisse zugegeben, doch man habe auch klar aufgezeigt, was noch alles hätte passieren können. Die Aussage der Liga, ein Großteil der Vorfälle hätten sich außerhalb des Stadions ereignet und seien deshalb für den Strafsenat nicht relevant, kann Läng-le nicht nachvollziehen. „Das entspricht schlicht und einfach nicht der Wahrheit.“ Es sei dokumentiert, dass Tiroler Fans zwar außerhalb des Stadions Steine gesammelt hätten, diese jedoch innerhalb der Begrenzungszäune als „Waffen“ verwendet haben. „Zudem“, so Längle weiter, „würde mich interessieren, was mit dem Innsbrucker Funktionär passiert ist, der namhaft gemacht wurde.“ Dieser soll die Tiroler Anhänger mit Wurfgeschossen versorgt haben. Auf Einspruch werde man seitens der Altacher verzichten, „weil es eh nichts bringt“ (Längle). Allerdings würde er sich von der Liga schon gerne plausibel erklären lassen, warum nicht schärfer gegen das Verhalten der Innsbrucker Fans vorgegangen wird.

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