Geld für toten Schubhäftling
Der Forderungskatalog des nigerianischen Rechsanwalts der Familie von Marcus Omofuma, “Chief” Mike Ozekhome, ist am Freitag im österreichischen Innenministerium eingelangt. Ozekhome fordert darin im Namen seiner Mandanten eine Million Dollar (rund 13 Millionen Schilling) Entschädung für den Tod des bei seiner Abschiebung aus Österreich ums Leben gekommenen Nigerianers. Sowohl die in dem Schriftstück ausgesprochenen Forderungen als auch die darin angegebenen Umstände würden derzeit überprüft, sagte Ministeriums-Sprecher Rudolf Gollia.
Ozekhome hatte den Katalog in der österreichischen Botschaft in Lagos deponiert, die das Dokument an das Außenamt in Wien weiterleitete. Als Begründung für die finanziellen Forderungen würde angeführt, daß Marcus Omofuma seit Jahren in Deutschland gearbeitet und seine Angehörigen unterstützt habe. Das Innenministerium läßt nun laut Gollia den in dem Schreiben angegebenen Verwandtschaftsverhältnisse ebenso nachgehen wie der angebliche Berufstätigkeit Omofumas in Deutschland: “Wir prüfen, ob und wo allfällige Ansprüche gegeben sind.”
Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Georg Zanger, er vertritt die Interessen der Angehörigen von Marcus Omofuma in Österreich, hat sich für seine Mandanten dem Verfahren als Privatbeteiligter beim Landesgericht Korneuburg angeschlossen. Er will u.a. Begräbniskosten, Schmerzensgeld und Unterhalt geltend machen.
Die Vereinigung für Menschenrechte und Demokratie in Afrika (AHDA) betonte am Freitag in einer Aussendung, die Eltern des bei seiner Abschiebung am 1. Mai ums Leben gekommenen Marcus Omofuma hätten ausdrücklich gewünscht, “aus eigenem Willen nach Österreich zu kommen, um den Leichnam ihres Sohnes auf seiner Überführung in die Heimat zu begleiten und den Umständen seines Todes rechtlich nachzugehen”. Am Donnerstag hatte die Association for Democracy in Africa (ADA) kritisiert, der Tod des Schubhäftlings drohe “vermarktet” zu werden. (21.5.99)
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