Gelähmter Anwalt klagte nach Köpfler in Donau die Republik
Der Mann war Mitglied einer Junggesellengruppe, die am öffentlichen Badestrand in Urfahr Abkühlung suchte. Er watete bis zu den Knien ins Wasser. Dann sprang er mit dem Kopf voran in die Fluten und stieß dort gegen einen für ihn nicht erkennbaren Stein. Er verletzte sich erheblich und leidet seither an Bewegungseinschränkungen. Der Mann ist Anwalt und bei seiner Berufsausübung gehandicapt.
In einer Klage fordert er mehr als 164.000 Euro Schadenersatz für den Verdienstentgang sowie für die Folgen der Körperverletzung. Er argumentiert, das Gesteinsmaterial sei nicht natürlich, sondern von Menschenhand in den Fluss transportiert worden. Warnschilder seien an dem Urfahraner Badeplatz allerdings nicht vorhanden. Der “Donaustrand” sei in zahlreichen Werbematerialien als öffentlicher Badeplatz beworben worden, daher müssten vor allem ortsunkundige Badegäste nicht mit besonderen Gefahren wie etwa derartigen Steinen rechnen.
Das Gericht hat die Verhandlung in dem Fall bereits abgeschlossen. Dabei ging es um die Prüfung, ob die beklagte Partei überhaupt haftet oder nicht. Mit einem schriftlichen Urteil ist demnächst zu rechnen.
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