“Dieser Termin kam auf Anregung des Beschuldigten zustande und sollte dazu dienen, den Ermittlungsbehörden weitere Unterlagen, insbesondere zum untersuchten Vorwurf der Abgabenhinterziehung, auszufolgen”, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wien. Die Vernehmung habe zwei Stunden gedauert und sei von einem Staatsanwalt und vier Ermittlern der Sonderkommission Constantia/Buwog geleitet worden.
“In Anbetracht der Fülle der noch zu erhebenden Themen ist davon auszugehen, dass weitere, terminlich noch nicht festgesetzte, Einvernahmen mit Karl Heinz Grasser stattfinden werden”, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey.
Offenbar hatten sowohl die Justiz als auch der Beschuldigte ein Interesse daran, die Medien vom Termin fernzuhalten. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte am Nachmittag auf Anfrage der APA gesagt, es sei noch kein Termin für eine Einvernahme festgelegt worden. Ainedter war nach der Medieninformation der Staatsanwaltschaft kurzfristig für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Unterdessen wurde eine Expertenmeinung bekannt, dass Grasser mit seiner Selbstanzeige beim Finanzamt wegen nicht bezahlter Steuern möglicherweise nicht die erhoffte steuerbefreiende Wirkung erzielt haben könnte. Der frühere Höchstrichter und Steuerrechtler Karl-Werner Fellner verweist im Magazin “News” auf das Finanzstrafgesetz, wonach eine Strafbefreiung nur dann eintrete, wenn die “zuständige Behörde” von dem Sachverhalt zuvor nichts gewusst habe und auch keine Verfolgungshandlungen gesetzt habe. Nun sei Grasser aber von 2000 bis zum Jänner 2007 selber Finanzminister und als solcher oberstes Organ der “zuständigen Behörde” gewesen.
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