1 bis 5 Jahre Haft möglich – Real-Star in Bedrängnis

Nach dem Abschluss der Ermittlungen bestehe hinreichender Tatverdacht gegen den 22-Jährigen sowie drei weitere frühere Mitspieler rangniederer Mannschaften von Real Madrid, teilte die Justiz auf der Kanareninsel Gran Canaria mit.
Damit können die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger nun ihre Anklageschriften einreichen und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen. Die Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens beantragen.

Bei dem Verfahren geht es um die Aufnahme und Weitergabe pornografischer Aufnahmen der Frauen ohne deren Einverständnis. Da eine der Frauen damals erst 16 Jahre war, könnte auch die Anfertigung sowie der Besitz pornografischer Inhalte mit Minderjährigen gegeben sein, wie die Justiz weiter mitteilte.
Videos seien nicht mehr zugänglich
Die Verteidigung Asencios hatte argumentiert, das oder die Videos seien nicht mehr zugänglich und deshalb könne ihre Existenz und die mögliche Verbindung zu ihrem Mandanten nicht nachgewiesen werden. Ein Gericht hatte diesen Einwand während des Ermittlungsverfahrens abgewiesen.
Wegen der zur Last gelegten Straftaten können in Spanien Gefängnisstrafen von einem Jahr bis fünf Jahren verhängt werden. Da Asencio den Berichten zufolge das Video nicht selbst aufgenommen hat, könnte das Strafmaß im Falle einer Verurteilung eher am unteren Ende liegen. Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren können in Spanien zur Bewährung ausgesetzt werden.
(APA/dpa)
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