Gecko-Experten verteidigen Corona-Impfpflicht

Nach den Landeshauptleuten Peter Kaiser (Kärnten/SPÖ) und Wilfried Haslauer (Salzburg/ÖVP) rückt nun auch der Oberösterreicher Thomas Stelzer (ÖVP) von dem erst seit dem letzten Wochenende geltenden Impfpflicht-Gesetz etwas ab. Er stellte am Donnerstag die Notwendigkeit der dritten Stufe mit automatischen Strafen infrage. Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hält hingegen an Impfpflicht und Zeitplan fest. Gecko-Expertin Eva Schernhammer verwies auf die nötige Vorlaufzeit.
Gecko-Experten verteidigen Corona-Impfpflicht
Die Corona-Impfung inklusive Booster benötige ein halbes Jahr Vorlaufzeit, um ihre volle Wirkung - nach heutigem Wissensstand - zu entfalten. Sie werde sich also "nicht auf das gegenwärtige Geschehen auswirken, aber sehr wohl für den Herbst von Bedeutung sein. Es ist nur so, dass, wenn ich erst ab Herbst 'scharf' mache, es wieder zu spät sein wird", erklärt Eva Schernhammer, Epidemiologin von der Medizinischen Universität Wien, laut einer PULS24-Vorabmeldung.
Striedinger für Beibehaltung der Impfpflicht
Auch Gecko-Vorsitzender General Rudolf Striedinger plädiert - laut oe24.TV-Vorabmeldung - für die Beibehaltung der Impfpflicht. "Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit gut über den Winter kommen, wenn 90 Prozent der Bevölkerung geschützt sind. Gegen die Omikronwelle hilft diese Impfpflicht nicht, aber im nächsten Winter. So hätte ich die Impfpflicht verstanden. Sie soll bleiben." Striedinger rechnet im Herbst mit einer neuen Welle - "mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit" - und somit mit der Notwendigkeit einer vierten Impfung. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei", konstatierte er.
OÖ-Landeshauptmann: Notwendigkeit von Stufe drei "offen"
Landeshauptmann Stelzer hält die Impfpflicht prinzipiell für "sinnvoll". "Ob jedoch Stufe drei (samt Strafen, Anm.) wirklich notwendig sein wird", sei "offen und sollte diskutiert werden", sagte er zu den "Oberösterreichische Nachrichten". Laut Gesetz kommt es in "Phase 3", für die es noch kein Start-Datum gibt, zu einem automationsunterstützten Datenabgleich, um die Ungeimpften zu eruieren. Ab dann darf es maximal zwei Strafen pro Kalenderjahr geben.
(APA/Red)
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