Gerda Kostelka-Reimer soll den Gewerkschaftsbund künftig nicht mehr im Berufungsverfahren vertreten, hieß es am Donnerstag. Angeblich habe die Kanzlei den Fall aus “Kapazitätsgründen” von sich aus abgegeben, Beteiligte am Verfahren sprechen allerdings von Unzufriedenheit im ÖGB mit der Advokatin.
Kritik an Kostelka-Reimer war schon vor der Schließung des Verfahrens laut geworden. Richter Norbert Psenner befürchtete eine “große Rhetorenschlacht” – und sollte sich nicht irren. Mit stundenlangen Ausführungen zu ihren Schriftsätzen legte die Juristin damals ihren Standpunkt dar.
Der ÖGB-Vorstand hatte schließlich bekanntgegeben, gegen das Urteil des Wiener Handelsgerichts im BAWAG-Schadenersatzprozess Berufung einzulegen, nachdem das Gericht Ende August die Schadenersatzklage des ÖGB und der ÖGB-Schuldenholding AVB gegen die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier weitere frühere Vorstandsmitglieder, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch abgewiesen hatte. Das Gericht war damals zu dem Schluss gekommen, der Klage – Streitwert 11 Mio. Euro – komme keine Berechtigung zu.
Damals sprach man Kostelka-Reimer, die die Klage in Zusammenarbeit mit mehreren Universitätsprofessoren vorbereitet hatte, noch das Vertrauen aus und kündigte an, sich weiterhin von ihr vertreten zu lassen. Die Anwältin soll allerdings weiterhin Privatbeteiligtenvertreterin im BAWAG-Prozess sein.
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