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Gastronomie in Österreich darf wieder bewirten

Öffnung ist an zahlreiche Regelungen geknüpft
Öffnung ist an zahlreiche Regelungen geknüpft ©Unsplash | APA
Wirte in Österreich dürfen ihre Restaurants und Lokale am Freitag nach einer 59 Tage langen, coronabedingten Zwangspause wieder öffnen.

Beim Neustart müssen die Gaststätten aber einige Sicherheitsvorkehrungen beachten. So muss zwischen den Tischen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, Kellner müssen zudem einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Geöffnet werden darf nur zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr.

Gastronomie-Obmann Peter Dobcak im Gespräch

Noch einige Unsicherheiten

Nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sind bei einigen Betrieben bereits zahlreiche Reservierungen für das anstehende Wochenende eingegangen. Für die folgenden Werktage und die Zeit nach dem ersten Ansturm gebe es bei einigen aber noch Unsicherheit.

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Die Regeln im Detail

  • Das Betreten der Lokale ist zwischen 6.00 und 23.00 Uhr erlaubt. Restriktivere Sperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben davon unberührt. Eine explizite Anweisung, wann das Lokal verlassen werden muss, steht nicht in der Verordnung.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nicht in "unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle" erfolgen. Eine weitere Konkretisierung für den Bar- und Schankbetrieb findet sich nicht.
  • Der Abstand zwischen den Besuchergruppen an den Tischen muss mindestens ein Meter betragen, kann aber unterschritten werden "wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann".
  • Am Tisch dürfen maximal vier Erwachsene zuzüglich deren minderjährige Kinder sitzen - oder sie müssen aus einem gemeinsamen Haushalt kommen. Eine Nachweispflicht ist in der Verordnung nicht angeführt.
  • Die Gäste müssen in geschlossen Räumen zu den Tischen gebracht werden.
  • Die Beschäftigten müssen bei Kundenkontakt Mund und Nase bedecken.
  • Am Tisch dürfen keine Gegenstände zur gemeinschaftlichen Verwendung stehen (z.B.: Salzstreuer).
  • Zur Abholung bestimmte Speisen dürfen nicht vor Ort gegessen werden.
  • Im Lokal muss beim erstmaligen Betreten zu fremden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden und in geschlossenen Räumen müssen Mund und Nase verdeckt werden. Beim Verlassen des Tisches gilt wieder der Mindestabstand von einem Meter. Die oft zitierte Regel von Mund-Nasenschutz auf dem WC findet sich nicht in dem Schriftstück.
  • Eine Verpflichtung zur Reservierung eines Tisches ist in der Verordnung nicht enthalten.

Die Regeln gelten nicht für Spitäler und Kuranstalten, Senioren- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Horte sowie Betriebskantinen.

Kanzler Kurz zur Gastro-Öffnung

Hotels dürfen ab 29. Mai öffnen

Die WKÖ schätzt, dass zehn Prozent der Gastronomiebetriebe am Freitag noch nicht wieder starten werden, etwa weil sie besonders stark von Touristengruppen abhängig sind. Die Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen allerdings erst vom 29. Mai an wieder Gäste empfangen. Internationale Touristen sind frühestens vom 15. Juni an zu erwarten, dann soll unter anderem die deutsch-österreichische Grenze wieder geöffnet sein.

Die Deutschen sind - neben den Inlandstouristen - die mit Abstand wichtigste Gästegruppe, im Sommer wie im Winter. Auf deutsche Urlauber entfielen im Sommer 2019 rund 7,9 Millionen Ankünfte und 29,5 Millionen Nächtigungen. Zum Vergleich: Inländische Gäste waren für 23,3 Millionen Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen verantwortlich. Die Abhängigkeit vom deutschen Markt ist in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich gesunken, auch wenn nach wie vor mit Abstand die meisten ausländischen Gäste aus Deutschland stammen. Der Übernachtungsanteil deutscher Gäste lag 1991 noch bei 50,7 Prozent, im vergangenen Sommer hingegen nur mehr bei 37,4 Prozent, wie aus Zahlen der Statistik Austria hervorgeht.

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Öffnung bringt nur geringe Erleichterung

Die Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe unter Auflagen bringt wohl nur eine vergleichsweise geringe Erleichterung. Der tägliche österreichweite Umsatzverlust beträgt in den nächsten Wochen etwa 52 Mio. Euro pro Tag, rechnet der Standortberater Regioplan vor. Dem gegenüber stehen 67 Mio. Euro Verlust pro Tag vor den ab Freitag geltenden Lockerungen.

Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen und der behördlichen Maßnahmen Mitte März habe die heimische Gastronomie einen Umsatzverlust von 3,8 Mrd. Euro erlitten. Von diesem Gesamtwert entfielen etwa 63 Prozent auf die Ausgaben von Touristen. Die abrupte Beendigung der Wintersaison, aber auch die normalerweise im Mai deutlich ansteigenden Ausgaben der Städte- und Kongresstouristen würden besonders fehlen.

Vor allem urbanen Gastronomiebetriebe war es während des Lockdowns durch die Coronavirus-Pandemie vorbehalten, über Take-Away- und Lieferservice-Angebote zumindest einen Teil des Umsatzentgangs zu kompensieren. Dies habe aber nur selten über 20 Prozent eines "normalen" Umsatzes eingebracht, wie Regioplan bezifferte.

(APA/dpa)

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