Jetzt wird aus dieser vorübergehenden Lösung eine Dauereinrichtung.
Wie Bürgermeister Michael Ritsch nach dem Stadtrat am 22. März berichtete, habe sich die Stadt mit den Wirtschaftstreibenden in jüngster Vergangenheit in mehreren Gesprächen geeinigt. Demzufolge gilt die privatrechtliche Bewilligung für den Betrieb von Gastgärten nicht nur wie üblich vom 1. März bis zum 31. Oktober, sondern – unter gewissen Voraussetzungen – ebenso von Anfang November bis Ende Februar eines jeden Jahres: „Nach der Corona-Krise ist es uns ein großes Bedürfnis, der lokalen Gastronomie so gut wie möglich unter die Arme zu greifen. Umso mehr freut es mich, dass wir den Beschluss einer ganzjährigen Gastgartennutzung fällen konnten.“
Auf allfällige Veranstaltungen wie Wochenmärkte, Weihnachtsmärkte und dergleichen ist natürlich Rücksicht zu nehmen. Außerdem sind die Gastronominnen und Gastronomen verpflichtet, auf den besagten Flächen den Schneeräumdienst und das Streuen gegen Glatteis selbst zu übernehmen.
Wirtschaftsstadtrat Florian Rainer: „Die letzten zwei Jahre waren für viele aufgrund von COVID-19 sehr hart. Auch die Wirte waren schwer betroffen. Durch die Bewilligungsänderung können nun Gastgärten, wo immer es möglich ist, auch im Winter genutzt werden. Das heißt, dass in dieser Jahreszeit an schönen Sonnentagen deutlich mehr Gäste bewirtet werden können. Und durch entsprechende neue Kennzeichnungen ist auch das Durchkommen von Einsatzfahrzeugen gewährleistet.“
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