Götzis. (VN-gms) Die Flanierzone am Garnmarkt ist seit Freitag autofrei. Denn am Freitagvormittag brachten die Mitarbeiter des Götzner Bauhofs die Beschilderung zur Fußgängerzone an, die das Ergebnis einer Verordnung der Marktgemeinde für die Autofahrer sichtbar macht: der Garnmarkt wird zur Fußgängerzone.
Lang gehegter Wunsch
Bis es so weit gekommen ist, hat es einige Zeit gedauert. Schon im Mai 2014 wurde im Bürgerforum über die Flanierzone erbittert diskutiert. Damals stellte Bürgermeister Werner Huber in Aussicht, dass bis 2016 die Fußgängerzone eingerichtet würde, was auch Inhalt eines Antrags der Götzner VP war. Die Grünen hatten zuvor eine sofortige Umstellung beantragt. Bereits damals war sich die Politik einig.
Aber bei den Geschäftsleuten und vor allem den Garnmarkt-Betreibern, der Prisma-Unternehmensgruppe, stand man hinter dem „gleichberechtigten Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer.“ Die damalige Standortmanagerin Isabell Bickel lobte die Lösung, „die den Besuchern und Unternehmern eine große Flexibilität bietet …“.
Aus diesem Grund hat die Umsetzung der Fußgängerzone schlussendlich auch etwas länger gedauert als erwartet.
Fußgängerzone verordnet
Anfang Jänner 2017 gab dann Bürgermeister Christian Loacker gegenüber den Vorarlberger Nachrichten bekannt, dass die Verkehrstafeln für die Beschilderung bestellt worden sind. Ein entsprechender Beschluss war vom Gemeindevorstand im Dezember gefällt worden. Und am vergangenen Freitag, dem 20. Jänner, trat die „Verordnung über die Errichtung einer Fußgängerzone am Garnmarkt-Areal“ schließlich in Kraft.
Aber noch wichtiger ist, dass am Freitagvormittag auch die entsprechende Beschilderung an den Zufahrtspunkten zum Areal angebracht wurde. Unter dem wachsamen Auge von Günther Hug, dem Leiter der Gemeindepolizei, brachten Mitarbeiter des Bauhofs die Beschilderung an. Der Gemeindepolizist betonte, dass man vorerst vor allem auf Information setzen würde. Aber prinzipiell müsse jeder Autofahrer die Bedeutung der Schilder kennen – das Einfahren in das Garnmarkt-Areal ist nicht mehr erlaubt.
Damit das Ganze optisch sichtbarer wird, wird im Frühling der Straßenbelag erneuert. Der Belag erhält eine farbige Oberfläche, damit die Fußgängerzone sich deutlich von den Straßen abhebt. Die Parkplätze werden aufgelassen.
Damit die Geschäftsleute am Garnmarkt auch weiterhin ihre Waren erhalten, beinhaltet die Verordnung einen wichtigen Zusatz. Zwischen 5 und 10 Uhr vormittags sind Ladetätigkeiten erlaubt. Gemeindepolizist Hug erläutert dazu: „In diesem Zeitraum dürfen Lieferanten die Fußgängerzone im Schritttempo befahren und Ladetätigkeiten durchführen.“
Eine zweite Ausnahmeregelung in der Verordnung betrifft die Fahrradfahrer. Die dürfen nämlich weiterhin das Garnmarkt-Areal befahren. Allerdings nur im Schritttempo, wie Hug betont.
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