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Garantieerklärung 2001 war gültig

Die im Jahr 2001 nach den dramatischen Verlusten des Vorjahres abgegebene Garantieerklärung der ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH für die unter Milliarden-Verlusten leidende BAWAG sei rechtlich gültig gewesen.

Die Erklärung sei rechtlich gültig gewesen, auch wenn sie nur von ihrem damaligen Geschäftsführer Günter Weninger unterschrieben worden sei, sagte der frühere Chef-Buchhalter des ÖGB, Josef Burianek, bei seiner Zeugenbefragung heute Montag im BAWAG-Prozess.

Burianek – er war auch Prokurist der ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH, über die der ÖGB seine Anteile an der BAWAG hielt – sagte weiter aus, er selbst habe 2001 nichts von der Haftungserklärung mitbekommen. Die alleinige Unterschrift von Weninger wäre rechtlich gesehen deshalb ausreichend gewesen, da Weninger auch Alleingeschäftsführer gewesen sei. Die Bestimmung, wonach ein Prokurist mitunterschreiben müsse, sei in den 90er-Jahren gefallen. ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch habe in der ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH keine Funktion gehabt.

Die ÖGB Vermögensverwaltung hatte im Jahr 2001 eine Ausfallsbürgschaft für den offenen Schaden – laut Anklage 1,44 Mrd. Euro – aus den Karibik-2-Geschäften mit Wolfgang Flöttl gegeben. In der von Richterin Claudia Bandion-Ortner teilweise vorgetragenen Garantieerklärung heißt es unter anderem, dass der ÖGB für sämtliche Verbindlichkeiten der ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH haftet. Erst mit dieser Ausfallsbürgschaft konnte die BAWAG das Jahr 2000 ordnungsgemäß bilanzieren. Zuvor hatten drei von fünf BAWAG-Vorständen angedroht, ihre Unterschrift unter den Jahresabschluss verweigern zu wollen: Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker stellten sich gegen Johann Zwettler und Generaldirektor Helmut Elsner.

Burianek gab an, von 1995 bis 2001 Leiter der Buchhaltung im ÖGB und Prokurist der ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH gewesen zu sein. Derzeit sei er Leiter der Liegenschaftsverwaltung des ÖGB. Die ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH sei bis ins Jahr 2000 eine reine Hausverwaltung gewesen. Erst 2000 seien nach einer Kapitaleinbringung auch andere Geschäfte gemacht worden.

„Schrecklich“ sei es für ihn gewesen, als er im Februar 2006 von den Verlusten und der Garantieerklärung erfahren habe, meinte Burianek.

Nach nur knapp einer Viertel Stunde war die Zeugenbefragung von Burianek zu Ende. Weder der Staatsanwalt noch die Verteidiger hatten weitere Fragen an ihn, auch nicht der Rechtsvertreter des ÖGB.

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