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Ganzjährige Schanigarten-Öffnung in Wien: Einigung auf Regelung

"In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigartenatmosphäre genießen", so Wiens Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Hanke in einer Mitteilung.
"In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigartenatmosphäre genießen", so Wiens Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Hanke in einer Mitteilung. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Die Schanigärten dürfen in Wien in Zukunft ganzjährig geöffnet bleiben - ohne, dass zwischen Sommer- und Winterbetrieb differenziert wird. Die Stadt und die Wirtschaftskammer Wien haben sich auf eine entsprechende Regelung geeinigt, wurde am Mittwoch in einer Aussendung erklärt. Genaugenommen handelt es sich um eine Fortschreibung einer Sondererlaubnis.

Denn während der Corona-Pandemie war der Weiterbetrieb über den Winter bereits möglich.

Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre seien nun evaluiert worden, hieß es. Auf dieser Basis habe die Stadt in Abstimmung mit der Kammer eine Systemumstellung erarbeitet. Vor Corona konnten Lokale Winter- und Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Mit der neuen Regelung ist der nötige Auf- und Abbau Geschichte. Auch die Stadt erspare sich Verwaltungsaufwand, wurde betont.

Schanigarten muss im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein

Allerdings wurden dafür auch Regeln verschärft. So muss ein Schanigarten im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Außerdem müssen Gastronominnen und Gastronomen zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen, wie es hieß. Falls es Probleme gibt, ist die Nutzung des Open-Air-Areals vorübergehend zu beschränken oder einzustellen. "Mit diesen Vorgaben soll etwaigem Konfliktpotenzial so gut es geht vorgebeugt werden", hieß es in der Aussendung.

Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben - zum Beispiel die Betriebspflicht - kann dem Gastronomiebetrieb die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens sechs Monate entzogen werden. Für den Widerruf der Aufsperr-Erlaubnis genügen künftig bereits behördlich festgestellte Übertretungen, während bisher rechtskräftige Strafen erforderlich waren. Die Neuregelung soll drei Jahre kontrolliert werden. Dann ist eine Evaluierung geplant.

Wiens Stadtrat Hanke: "Neue Schanigartenregelung Win-win-Situation"

Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) zeigt sich in der Mitteilung erfreut: "Die neue Schanigartenregelung ist eine Win-win-Situation für die Wiener Gastronomie und die Stadt Wien. In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigartenatmosphäre genießen, während die Stadt deutlich effektivere Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben erhält. Damit tragen wir zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei."

Auch der Wirtschaftssprecher der Wiener NEOS, Markus Ornig, hob hervor: "Mit der neuen Schanigarten-Regelung beweisen wir einmal mehr, dass wir aus Krisen lernen und Zukunft gestalten. Wir schaffen damit nicht nur eine spürbare Erleichterung für die Wiener Wirtinnen und Wirte, sondern legen den Grundstein für eine ganzjährige Planbarkeit in der Gastronomie."

Wiens Wirtschaftskammer-Präsident blickte zurück

Wiens Wirtschaftskammer-Präsident Walter Ruck verwies auf die Erfahrungen in der jüngsten Vergangenheit: "In den Pandemiejahren hat sich sehr klar gezeigt, dass Ganzjahresschanigärten gut und ohne Probleme funktionieren - und somit Sinn machen. Wir haben daher stark auf eine permanente Regelung gedrängt, die den Betrieb von Schanigärten das ganze Jahr über möglich macht."

(APA/Red)

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