Die Gemeindevertretung Fußach hat bei ihrer Sitzung am Dienstag, den 5. April, einstimmig die Einhebung einer Vergnügungssteuer für Wett-Terminals in der Höhe von 700 Euro pro Monat und Terminal beschlossen.
Vor kurzem hat das Land auch das Kriegsopferabgabegesetz geändert. Die Gemeinden haben aufgrund dieser Änderung 700 Euro pro Monat und Terminal an Kriegsopferabgabe für das Land einzuheben. Im Landesgesetz heißt es: “Die Abgabe für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals beträgt für jeden einzelnen Wettterminal 700 Euro für jeden Kalendermonat, in dem der Wettterminal aufgestellt ist oder betrieben wird.” Somit beträgt in Fußach die Gesamtbelastung pro Wett-Terminal und Monat ab sofort insgesamt 1.400 Euro.
“Das Problem der Spielsucht greift immer stärker um sich”, so Bürgermeister LAbg. Ernst Blum bei der Sitzung. “Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, Geld zu verspielen. Wir möchten aber unsere Kompetenzen ausschöpfen, um zumindest in einem Bereich dagegenzuhalten.” Der Bürgermeister informierte darüber, dass derzeit in Fußach zwei Unternehmen die Bewilligung zum Aufstellen von Wett-Terminals haben.
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