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Funken und Covid-19: "Können diese Verantwortung nicht übernehmen"

Michèl Stocklasa (VVF) und Gerald Gröger (Funkenmeister Haselstauden) über die aktuelle Funken-Situation.
Michèl Stocklasa (VVF) und Gerald Gröger (Funkenmeister Haselstauden) über die aktuelle Funken-Situation. ©Steurer
Aufgrund der Corona-Pandemie ist heuer noch nicht ganz klar, ob und falls ja - in welcher Form das traditionelle Funkenabbrennen stattfinden kann. In Dornbirn wurden schon mehrere abgesagt - unter anderem in Haselstauden und Kehlegg.

Funkenbau und Funkenabbrennen sind eine der ältesten Brauchtümer, die wir in Vorarlberg kennen. Dem VVF (Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und -gilden) ist es ein Anliegen, ihren Vereinen unterstützend zur Verfügung zu stehen - dazu gehören eben auch die Funkenzünfte.

"Brauchen mehr Spielraum"

"Uns Ehrenamtlichen fehlt die Basis für unsere facettenreiche Gestaltungskraft", erklärt Michèl Stocklasa vom VVF. "Das betrifft nicht nur die Narretei, sondern alle freiwilligen Engagierten, die sich fragen, ob in der nächsten Zeit größere Events - von Vereinen bis hin zum Zeltfest - überhaupt möglich sind. Wir leisten weiterhin den nötigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, brauchen aber zum schrittweisen Hochfahren der ehrenamtlichen Organisationen ein Signal mit mehr Gestaltungsspielraum", so Stocklasa. Für ihn persönlich stelle sich im dritten Lockdown nicht die Frage, wer in Vorarlberg die größte Veranstaltung noch präsentieren kann, vielmehr würde es darum gehen, in Etappen das Ehrenamt in Vorarlberg wieder langsam und mit Sicherheit hochzufahren. "Dies bedingt ohnehin eine gemeinsame Kraftanstrengung nach Monaten der Kontaktbeschränkung."

Absage vieler Funkenzünfte

Viele Funkenzünfte haben deshalb ihre Veranstaltungen bereits abgesagt, so auch die Funkenzunft Dornbirn Haselstauden. Das Risiko wäre einfach zu groß, wie Funkenmeister Gerald Gröger gegenüber VOL.AT erzählt. "Aufgrund der aktuellen Situation wäre es uns auch nicht möglich im Vorfeld alles vorzubereiten. Außerdem dürften wir keine Getränke ausschenken oder ‚Funkaküachle‘ verkaufen. Traditionell wurden die abgeräumten Bäume immer von uns abgeholt, auch hier hätten wir wieder zu viele Menschen auf einem Haufen. Das alles wäre mit äußerst großem Risiko verbunden“, gibt Gröger zu bedenken.

"Hoffen auf das nächste Jahr"

„Das bereitet mir Kopfschmerzen, zumal ich Corona schon am eigenen Leib erfahren musste. Zwar hatte ich einen leichten Verlauf, aber andere kann es einfach viel schlimmer treffen – diese Verantwortung möchte ich als Funkenmeister nicht übernehmen.“ Außerdem könne man die ganzen Sicherheitsmaßnahmen nicht einhalten, zumal die Zunft mit etwa 1000 Menschen rechnen würde. Eindeutige Bestimmungen von Seiten der Regierung würde es bisher nicht geben. „So leid es uns auch tut, aber in der momentanen Phase kann ich die Verantwortung nicht übernehmen“, bedauert Gerald Gröger. Es wird dieses Jahr das erste Mal in seiner „Funken-Karriere“ sein, dass das Brauchtum ausfallen wird. „Wir hoffen allerdings, dass wir im kommenden Jahr wieder eine tolle Fasnat und einen großen Funken haben werden.“

Auch Kehlegger sagen Funken ab

Auch die Funkenzunft Kehlegg hat ihr traditionelles Funkenabbrennen bereits abgesagt, wie auf Social Media zu lesen ist: "Aufgrund der aktuellen Situation - und wir denken, dass sich das nicht ändern wird - haben wir uns entschieden, den Funken 2021 abzusagen. Wir bitten um Euer Verständnis, wünschen eine schöne Zeit, bleibt gesund und wir hoffen auf ein Wiedersehen 2022."

Zwischen Brauch und Gesetzgebung

Schon vor Corona haben die Organisatoren von Veranstaltungen im Ehrenamtsbereich eine Vielzahl von Auflagen beachtet. "Vor Corona gab es eine Verordnung des Landeshauptmannes, die in Erweiterung des Bundesluftreinhaltegesetzes, welche die Abhaltung von Brauchfeuern (Funken, Osterfeuer,...) gesetzlich verankert hat", erklärt Michèl Stocklasa vom VVF . "Das eine ist der Brauch und das andere die Gesetzgebung, welche sich in Zeiten von Corona aber mehrheitlich auf Seiten des Bundes befindet. Dabei gilt es die Normierungen aus der jeweiligen Novellierung der Schutzmaßnahmenverordnung zu beachten. Das ist somit ein ganz anderer Umstand, da nicht primär die Gemeinde während Covid-19 zuständig ist, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht", so Stocklasa abschließend.

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(VOL.AT)

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