Für Apotheken gilt neuer Zusatz-Kollektivvertrag

Er lehnt sich an jenem der gewerblichen Wirtschaft an und sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte für die Zeit des Testens bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske muss nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden.
Arbeiterseite sprach von "tragfähigen Lösung"
So lautet das Ergebnis von sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen, wie die GPA heute in einer Aussendung mitteilte. Sie betonte, dass nun "verbriefte Rechte in Anspruch genommen werden können". Die Arbeitgeberseite sprach von einer "tragfähigen Lösung" und einem "fairen Modus".
(APA/Red)
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