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Für 2020 droht automatisches Budgetprovisorium

Das automatische Budgetprovisorium wäre eine Notlösung.
Das automatische Budgetprovisorium wäre eine Notlösung. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die Regierung muss spätestens zehn Wochen vor Jahresende dem Nationalrat ein neues Budget vorlegen. Die aktuellen Entwicklungen haben dies jedoch verhindert.

Spätestens zehn Wochen vor Jahresende muss die Regierung dem Nationalrat ein neues Budget für das nächste Jahr vorlegen. Wegen der Nationalratswahl und der laufenden Koalitionsverhandlungen ist das bis dato ausgeblieben. Falls das Parlament nicht noch ein gesetzliches Provisorium vorlegt und beschließt, tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft.

Automatisches Provisorium als Notlösung

Ein automatisches Provisorium ist eine in der Verfassung vorgesehene Notlösung, die verhindern soll, dass sich ein Finanzierungsloch auftut bzw. die Zahlungsunfähigkeit des Staates droht. In diesem Fall wird das Budget des Vorjahres fortgeschrieben, mit der Einschränkung, dass der Bund neue Finanzschulden nur noch bis zur Hälfte der für heuer genehmigten Höchstbeträge aufnehmen darf.

Durch diese Schulden-Obergrenze ist die Dauer des automatischen Budgetprovisoriums faktisch zeitlich begrenzt. Wie der Budgetdienst des Parlaments schreibt, wäre diese Grenze nämlich im Regelfall im Mai erreicht. Dies deshalb, weil neue Schulden nicht nur aufgenommen werden müssen, um ein laufendes Defizit abzudecken, sondern auch, um bestehende Schulden zu tilgen (Stichwort: Refinanzierung).

Automatisches Budgetprovisorium kann außer Kraft gesetzt werden

Ein wirksam gewordenes automatisches Budgetprovisorium kann nach Beginn des Finanzjahres aber wieder durch ein gesetzliches Provisorium oder durch ein neues Bundesfinanzgesetz außer Kraft gesetzt werden. Das Provisorium kann dabei entweder von den Abgeordneten (per Initiativantrag) oder als Regierungsvorlage eingebracht werden.

Nach der Nationalratswahl 2017 (konkret am 21. Dezember) hatte der Nationalrat ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen. Es trat mit 8. Jänner in Kraft und wurde im April 2018 durch das von der türkis-blauen Regierung beschlossene Bundesfinanzgesetz abgelöst, das damals im Rahmen eines sogenannten "Doppelbudgets" für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen worden war.

(APA/Red)


APA/Barbara Gindl 

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