Fünf Millionen Euro für Lech: Wallner verteidigt Bedarfszuweisung

In der Beantwortung einer Landtagsanfrage betonte er, dass die Mittelvergabe vollständig richtlinienkonform erfolgt sei – ebenso wie bei 26 anderen Großprojekten in den vergangenen fünf Jahren.
Gleichbehandlung aller Gemeinden
Die Kritik der SPÖ, die in der Förderung einen Gegensatz zu Einsparungen im Sozialbereich sieht, wies Wallner entschieden zurück. Die Gemeinden würden stets jene Mittel erhalten, auf die sie laut Richtlinien Anspruch hätten. Der Vergleich mit anderen Budgetbereichen sei nicht gerechtfertigt.
Laut Wallner sind in den letzten fünf Jahren insgesamt 27 Bedarfszuweisungen von jeweils über einer Million Euro gewährt worden. Trotz des finanziellen Drucks auf die Kommunen habe man so wichtige Infrastrukturprojekte ermöglichen können – darunter auch die dritte Baustufe der Sanierung des Festspielhauses in Bregenz, Vorhaben in Feldkirch, Ludesch und Lustenau.
Verteilung nach klaren Kriterien
Die Vergabe der Mittel erfolge auf Grundlage eigener Richtlinien und jährlich wiederkehrender Beschlüsse, so der Landeshauptmann. Diese würden in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband getroffen und transparent kommuniziert. Die Verantwortung für Planung und Umsetzung liege bei den Gemeinden selbst, das Land prüfe lediglich die Förderfähigkeit und achte auf Gleichbehandlung.

Keine Konkurrenz zwischen Projekten
Wallner betonte, dass die Zuweisung für das Lecher Gemeindezentrum keine Auswirkungen auf Förderungen in anderen Gemeinden habe. Anspruch auf Bedarfszuweisungen hätten grundsätzlich alle Kommunen, sofern die Voraussetzungen erfüllt seien.
(VOL.AT)
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