Bayern-München-Star Ribery war in diesem Fall bereits im April als Zeuge vernommen worden. Bisher richteten sich die Ermittlungen vor allem gegen einen mutmaßlichen Zuhälterring.
Für Beziehungen mit minderjährigen Prostituierten sieht das Gesetz in Frankreich eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Die Anklage muss aber beweisen, dass dem Kunden die Minderjährigkeit bekannt war. Ribery beteuert, er habe nicht gewusst, dass die Prostituierte damals minderjährig gewesen sei. Zahia D., die gegenüber der Polizei von Kontakten mit Fußball-Profis berichtete, hat diese Aussage bestätigt.
Video von Franck Ribery
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