Der Tiergarten Schönbrunn brachte gegen dieses zweite Patent eine Nichtigkeitsklage ein. Die letzte Einspruchsfrist ging am Donnerstag ohne Widerrede des Kärntners zu Ende, sagte Patentamts-Sprecherin Andrea Scheichl am Freitag zur APA. Das Verfahren ist damit mit einem “Sieg” für Fu Long endgültig beendet worden. Die Wortbildmarke des Mannes wurde gelöscht.
Dass der Beklagte in zweiter Instanz noch einmal beim Obersten Patent- und Markensenat Berufung einlegt, glaubt die Sprecherin nicht. Dies sei normalerweise nur dann der Fall, wenn eine Person nach mehreren Einsprüche beim Patentamt das Urteil weiter anfechte. Der Kärntner habe sich seit der Registrierung allerdings nicht mehr gemeldet und keine Ansprüche mehr auf das Patent gestellt. Als “Verlierer” muss der Mann nun die Verfahrensgebühren – ca. 600 Euro plus Anwaltskosten des Zoos – zahlen.
Neben dem Tiergarten Schönbrunn und dem Kärntner hatten noch zwei weitere Personen kurz nach der “Taufe” des kleinen Pandas die chinesische Bezeichnung für “Glücklicher Drache” als Marke beim österreichischen Patentamt angemeldet. Beide Ansuchen wurden allerdings nicht weiterverfolgt bzw. zurückgezogen und daher auch nicht registriert.
Der Name “Fu Long” gehört also nun einzig und allein unserem “glücklichen Drachen”!
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