Früher in Pension dank Geschlechtsänderung? So einfach ist das nicht

In Österreich sorgt derzeit ein kurioser Fall für Diskussionen, der das Thema Sozialleistungen betrifft. Eine Person soll sich durch die Änderung des Geschlechtseintrags auf "weiblich" einen früheren Pensionsantritt mutmaßlich erschlichen haben. Laut Medienberichten wollte sie dadurch auch erreichen, eine ausstehende Haftstrafe in einer Frauenanstalt zu verbüßen.
Faktencheck: Geschlechtsänderung reicht nicht für frühere Pension
Einschätzung: Die Person hat zwar den Geschlechtseintrag ändern lassen, doch dies führt nicht automatisch zu einem früheren Pensionsantritt. Der Fall wird derzeit noch von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geprüft.
Überprüfung: Grundsätzlich dürfte es stimmen, dass die betroffene Person einen Bescheid über einen früheren Pensionsantritt bekommen hat. Auf Anfrage von APA-Faktencheck teilte die PVA aber mit, dass zum sogenannten Pensionsstichtag immer zu prüfen sei, ob der Versicherungsfall tatsächlich eingetreten ist und alle allgemeinen sowie gegebenenfalls besonderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt seien. Dafür werde grundsätzlich jenes Geschlecht herangezogen, das im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen ist.
Allerdings, so die PVA weiter, werde jeder Fall individuell geprüft. Sollten sich im Zuge der Bearbeitung Zweifel ergeben, ob die Voraussetzungen vorliegen, könne die PVA ein anderes Regelpensionsalter anwenden, als es aus dem Eintrag im ZPR hervorgeht. Diese Vorgehensweise entspreche der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte. In einigen Fällen wird durch ein Fachgutachten festgestellt, ob tatsächlich ein "irreversibles Zugehörigkeitsempfinden" vorliegt.
Ermittlungen wegen möglichem Sozialleistungsbetrug
Mehrere Medien berichten inzwischen über Ermittlungen wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs. Laut "Presse" wurde der Magistrat der Stadt Wien vom Innenministerium beauftragt, jenes Gutachten zu überprüfen, das die Geschlechtsänderung bestätigte. "Es kann aufgrund der Aussagen in der Kronenzeitung nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten und damit um einen strafrechtlich relevanten Tatbestand handelt", hieß es laut "Presse" aus dem Ministerium.
In Österreich sind die Regelungen zum gesetzlichen Pensionsantritt komplex. Eine Änderung des Geschlechtseintrags kann das Pensionsalter beeinflussen, da für Frauen und Männer derzeit noch unterschiedliche Stichtage gelten. Diese sollen laut einer Broschüre des Sozialministeriums (siehe Punkt 3.1) allerdings schrittweise bis zum Jahr 2033 angeglichen werden (1). Die Behörden prüfen in jedem Fall individuell, ob die Voraussetzungen für einen früheren Pensionsantritt tatsächlich erfüllt sind.
Betroffene Person wollte nur "Justiz ärgern"
Ursprünglich dürfte es bei dem Fall vor allem auch um eine ausstehende Haftstrafe gehen. In einem Interview mit der "Kronen Zeitung" erzählte die betroffene Person, dass sie eigentlich nur die Justiz ärgern und ihre Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen hätte wollen. Das frühere Pensionsantrittsalter wäre demnach nur ein "netter Nebeneffekt" gewesen.
Quellen:
(APA/Red)
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