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Front der OSV-Asse wird breiter

Im Ausrüster-Streit mit dem OSV wird die Aktiven-Front gegen den Österreichischen Schwimmverband immer breiter. Die Athleten rund um Markus Rogan und Mirna Jukic wollen ihre Schwimmkleidung individuell wählen.

So erklären sich nach Angaben von Michael Schmitz, Manager des zweifachen Olympia-Medaillengewinners Markus Rogan, mittlerweile auch Judith Draxler, Petra Zahrl, Lukas Ostermaier, Birgit Koschischek, Sebastian Stoss und Marilies Demal mit der Forderung von Rogan, Mirna Jukic, Maxim Podoprigora, Fabienne Nadarajah und Dominik Koll nach individueller Wahl ihrer Schwimmkleidung solidarisch. Rogan, Jukic, Nadarajah und Koll haben dem OSV via Anwalt einen Brief zukommen lassen, in dem verlangt wird, dass die rechtlichen Grundlagen offen gelegt werden, die einen einheitlichen Verbandsausrüster festlegen. Außerdem wollen die Athleten wissen, worauf sich die OSV-Androhungen von Geldstrafen gründen, sollten sich die Schwimmer bezüglich Wettkampf-Kleidung nicht an die Verbands-Vorgaben halten.

Noch bis Jahresende läuft ein Vertrag zwischen dem OSV und der Firma Speedo, durch den die österreichischen Schwimmer verpflichtet werden, deren Produkte bei Wettkampf-Einsätzen auf Grund von Entsendungen durch den Verband zu tragen. Unabhängig davon tritt Schmitz aber dafür ein, die Wahl des Ausrüsters freizugeben.

Laut einer OSV-Aussendung vom Mittwoch steht der Verband in Verhandlungen mit der italienischen Firma Diana (Ausstatter von Großbritannien, Polen und Ukraine), wobei Diana derzeit das Dreifache der von Speedo angebotenen Leistungen zu erbringen bereit wäre. „Gleichzeitig ist gemäß der Entsendungs- und Ausrüstungsrichtlinien des OSV festzuhalten, dass der Abschluss von Einzelverträgen mit Ausrüstern bestehende Rechte des OSV beeinträchtigen kann und in jedem Fall ein Einvernehmen zwischen Sportler und Verband herzustellen ist”, hieß es weiter. Der OSV wies des Weiteren darauf hin, dass ab 1. Jänner 2005 der Kopfsponsor für alle Athleten vom Verband freigegeben ist. „Der OSV gibt mit dieser innovativen Regelung ein ihm zustehenden Recht zu Gunsten seiner Sportlerinnen und Sportler auf”, wurde betont.

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