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Frist für Mühleberg verlängert

Entscheidung über Netzverbleib Ende 2013 geplant
Entscheidung über Netzverbleib Ende 2013 geplant ©VOL.AT
Das Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg darf notfalls ohne Nachbesserung bis 2017 am Netz bleiben.
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Kurz vor Heiligabend hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, wie jetzt bekannt wurde, die Frist für die Laufzeit des hochbetagten Schweizer Kernkraftwerks Mühleberg sang- und klanglos auf 2017 erweitert.

Nur eine Kühlquelle

Das 40 Jahre alte Atomkraftwerk nahe Bern ist dem ETH-Ing. Markus Kühny (43) zufolge neben dem tschechischen AKW Dukovany das einzige in ganz Europa, das nur über eine einzige Kühlwasserversorgungsquelle verfügt. Mühleberg pumpt sein Kühlwasser auch im Notfall aus der Aare. Kühny lebt mit Frau und zwei Töchtern in der Alarmzone 2. Seit Sommer 2012 verfolgt er die Entwicklung rund um Mühleberg online. Nun schlägt er Alarm.

Die Aufsichtsbehörde ENSI hat zehn Forderungen an einen längerfristigen Weiterbetrieb von Mühleberg gestellt. U. a. muss die Betreiberfirma BKW die Zuganker ersetzen, die den mit Rissen behafteten Kernmantel stabilisieren sollen. Auch zählt ein von der Aare unabhängiges Kühlsystem zu den Bedingungen.

Neu sind diese Forderungen nicht. Schon am 5. Mai 2011, zwei Monate nach der Nuklear-Katastrophe von Fukushima, ordnete das ENSI die „Nachrüstung einer erdbeben-, überflutungs- und verstopfungssicheren Kühlmittelversorgung für das Notstandssystem“ an. Noch am 15. November 2011 schrieb das ENSI die wesentlichen Daten fest: Freigabe für die Nachrüstung bis Juni 2012, Umsetzung aller Maßnahmen in 36 Monaten bis 2015. Im Schweizer Aktionsplan Fukushima findet sich die Frist bis 2015 wieder. Im Rahmen des verbindlichen Berichts zur „Convention on Nuclear Safety“vom Mai 2012 steht als Zusicherung gegenüber den Nachbarstaaten, die Schweiz werde die geforderten Maßnahmen „Kraft der behördlichen Autorität in nuklearer Sicherheit durchsetzen“, „bis Ende 2015“. Noch am 4. Oktober 2012 schreibt das ENSI angesichts des EU-Stresstest-Abschlussberichts die Frist von 2015 fest.

Frist fallen gelassen

Aber dann ändert sich alles. Am 17. Dezember 2012 informiert der Energieversorger BKW die Öffentlichkeit, dass das Unternehmen erst 2013 über die Nachrüstung entscheiden wolle. Das erstaunt umso mehr, als das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bereits am 1. März 2012 in seinem Urteil über die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg u. a. feststellt hat: „Es geht nicht an, ein KKW, das bereits so lange in Betrieb ist, auf Zusehen weiter zu betreiben und hierbei allein auf die laufende Aufsicht zu vertrauen.“

Kritik aus Vorarlberg

An der möglichen Fristverlängerung für den Betrieb des Schweizer Atomkraftwerks Mühleberg übte Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (V) am Freitag scharfe Kritik: “Eine beunruhigende Entscheidung gegen jede Vernunft.”Die ursprünglich festgesetzte Frist bis 2015 soll nach Plänen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) um zwei Jahre bis 2017 verlängert werden. Ein Aufschub für die Betreiberfirma BKW lasse befürchten, dass sich die dringend nötigen Investitionen in die Sicherheit des 40 Jahre alten AKW weiter verzögern, warnte Wallner in einer Aussendung. Davor hatte es geheißen, dass von BKW bis 2015 umfassende Nachrüstungen vorzunehmen sind.

Die Verlängerung der Frist bestärke das Land Vorarlberg zusätzlich im Kampf um eine Stilllegung des Kernkraftwerks, so Wallner.

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