Das Landesgericht Feldkirch hatte seine Entscheidung im September damit begründet, dass vom AKW Mühleberg keine “unmittelbar drohende Gefahr” ausgehe. Die Chancen, mit dem Rekurs beim Oberlandesgericht Innsbruck erfolgreich zu sein, stünden nicht schlecht, informierte der mit der Vorarlberger Klage gegen das Schweizer AKW Mühleberg beauftragte Rechtsanwalt Christian Hadeyer. Seine Zuversicht stützt Hadeyer auf eine vor kurzem ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Darin kam das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall zu der Auffassung, dass im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung die Schlüssigkeit des Klagsvorbringens genügt. Das hat Auswirkungen auch auf die Vorarlberger Klage. Führt der Rekurs für Vorarlberg zum Erfolg, ist wiederum das Landesgericht Feldkirch am Zug.Nach wie vor stößt die Entscheidung des Landesgerichts bei den Klagsbetreibern auf großes Unverständnis. Man werde aber weiter nicht locker lassen, lautete das parteiübergreifende Versprechen. Die Entscheidung über den Rekurs wurde einstimmig getroffen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) werden die Fachgutachten aktualisiert und ergänzt, kündigte Landesrat Schwärzler an.
(APA)
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