Ein Schwurgericht muss kommenden Donnerstag über die Einweisung einer Wienerin in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entscheiden, die Mitte September in einem Hotelzimmer ihre junge Freundin erdrosselt hat. Die Frau leidet laut Gerichtsgutachter Peter Hofmann unter paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
25-Jährige mit Bademantelgürtel erdrosselt
Das Paar – beide Frauen hatten jeweils einen eigenen Wohnsitz in Wien – hatte nur für eine Nacht in dem Hotel eingecheckt. Am darauffolgenden Vormittag kam die Wienerin zur Rezeption und bat um Hilfe, weil es ihrer Freundin nicht gut gehe. Die Rezeptionistin setzte die Rettungskette in Gang, während die Frau zurück auf ihr Zimmer ging.
Polizisten fanden die Leiche der 25-jährigen Deutschen im Schlafzimmer der beiden Tagesgäste. Die Tote lag am Boden, über sie war eine Decke gezogen. Die Obduktion ergab, dass die aus dem Raum Düsseldorf stammende Frau erdrosselt wurde. Als Tatwerkzeug wurde der Gürtel eines in dem Hotelzimmer befindlichen Bademantels verwendet.
Verdächtige soll an Schizophrenie leiden
Die Einvernahmen der Wienerin gestalteten sich schon damals wegen ihres psychischen Zustandes sehr schwierig. Ein wirkliches Motiv für die Tat konnte sie nicht nennen. Sie sagte, dass sie unter starken Medikamenteneinfluss gestanden sei. Es soll zu einem Streit gekommen sein.
Hofmann kam nun zu dem Schluss, dass die Frau wegen ihrer Schizophrenie nicht für die Tat verantwortlich gemacht werden kann. Sie war nicht zurechnungsfähig und sollte nach Paragraf 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
(APA7red)
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