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Freispruch: Bettlerin von Straßenkehrer nicht erpresst

Von der Erpressung wird der Mann freigesprochen
Von der Erpressung wird der Mann freigesprochen ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Ein Rumänin behauptete, ein Arbeiter habe ihr mehrere Euro abgeluchst.

Die 61-jährige Frau macht einen verwahrlosten Eindruck, mittels Krücke schleppt sie sich in den Saal, mehrere Operationen musste die 61-Jährige über sich ergehen lassen. Sie bettelt in Bregenz und laut ihrer Anzeige machte ihr im vergangenen Frühling zusätzlich ein Straßenkehrer das Leben schwer. Er habe ihr Hundekotsäckchen hingeworfen und gedroht, sie zu vertreiben. Dafür, dass er sie dennoch gewähren ließ, habe er „die Hand aufgehalten“, sprich, ihr eine Büchse hingestellt und immer wieder ein paar Euro abgeknöpft.

Freispruch

Der Straßenkehrer dementiert. Nichts von all dem sei wahr, die Verteidigung glaubt, dass die gesundheitlich angeschlagene Bettlerin auch im Kopf nicht ganz klar sei. Auf Grund der Vorwürfe ermittelten aber damals Beamte in Zivil. Zum Thema Erpressung konnten sie kein Licht ins Dunkel bringen, doch laut ihrer Aussage, habe der achtfach Vorbestrafte absichtlich eine klebrige Spur zu der Bettlerin gezogen um Ameisen in ihre Richtung zu lenken, damit die Frau verschwindet. „Sicher nicht“, dementiert der Arbeiter. Zufällig könne es sein, dass er etwas Klebriges an der 61-Jährigen vorbeigezogen habe, aber sicher nicht mit Absicht. Von der Erpressung wird der Mann jedenfalls freigesprochen, allerdings noch nicht rechtskräftig.

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