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Frau in Vorarlberg erschlagen - Gutachter waren am Wort

Der 26-Jährige muss sich im Schwurgerichtssaal verantworten
Der 26-Jährige muss sich im Schwurgerichtssaal verantworten ©APA/THEMENBILD
Im Mord-Prozess gegen einen 26-Jährigen am Landesgericht Feldkirch waren am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, die Gutachter am Wort. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2024 seine damals 25-jährige Ex-Partnerin erschlagen zu haben. Der genaue Todeszeitpunkt war aber auch für die Gerichtsmedizinerin nicht eruierbar. Klar wurde hingegen, dass das Opfer mit mindestens sieben Schlägen gegen Kopf und Gesicht getötet wurde. Ein Urteil soll am Freitagabend ergehen.

Die Leiche der Frau wurde am 8. September 2024 in Kennelbach (Bezirk Bregenz) unweit einer Schrebergartenanlage in der Nähe der Bregenzer Ache von Passanten entdeckt. Die Tatwaffe - ein länglicher Gegenstand - wurde nicht gefunden, unmittelbare Tatzeugen gibt es keine, auch der genaue Tatort ist unbekannt. Eine knappe Woche später meldete die Polizei die Festnahme des 26-Jährigen. Dass der Gewaltakt in der Nacht auf den 4. September begangen wurde, sei eine Schätzung, sagte die Gerichtsmedizinerin. Es könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt dazu gekommen sein.

Alkohol und Drogen konsumiert

Der 26-Jährige, der mit dem Opfer zwei gemeinsame Kinder hat, von ihr aber getrennt lebte, weist jegliche Schuld von sich. Gelegentliche Treffen zwischen den beiden gab es immer wieder, auch Geschlechtsverkehr. Am Abend des 3. September fuhren der Mann und die Frau - beide spanische Staatsbürger und seit 2023 in Vorarlberg wohnhaft - zunächst mit dem Zug von Bregenz nach Bludenz. Dort wurde offenbar viel an Alkohol und Drogen konsumiert. Die Gerichtsmedizinerin ging bei dem Opfer von einem Alkoholpegel von zwei Promille aus. Ebenso wurde bei der 25-Jährigen Cannabiskonsum festgestellt, hingegen hat sie sich gegen die letztlich tödlichen Schläge nicht gewehrt. An der Hand und im Genitalbereich der Frau wurde DNA-Material des Angeklagten gefunden, aber keine DNA einer dritten Person.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, nicht der Täter zu sein. Die Frau und er seien nach der Rückfahrt nach Bregenz wieder auseinander gegangen, aufgrund seiner Alkoholisierung in jener Nacht könne er sich aber nicht an mehr erinnern. Zeuginnen und Zeugen zeichneten am ersten Verhandlungstag überwiegend das Bild einer schwierigen Beziehung, in der es auch zu körperlichen Misshandlungen der 25-Jährigen gekommen sei. Diesen Vorwurf wies der 26-Jährige als unwahr zurück. Die Verteidigung sieht einen "reinen Indizienprozess", aufgrund von E-Mails wisse man, dass eine dritte Person im Spiel gewesen sein könnte.

Urteil am Freitagabend

Am Freitagnachmittag wird Gerichtspsychiater Reinhard Haller sein Gutachten über den Angeklagten vortragen, danach folgen Schlussplädoyers und die Beratung der Geschworenen. Mit einem Urteil wurde am Abend gerechnet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Mordes könnte der Angeklagte eine Haftstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslänglich erhalten.

(S E R V I C E - In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133)

(APA)

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