Die 47-Jährige, die ihren Ex-Ehemann im August 2018 an einem Bahnhof im Bezirk Hollabrunn mit einem Messer angegriffen haben soll, ist am Freitag in Korneuburg von einem Schwurgericht rechtskräftig wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Laienrichtern einstimmig verneint.
Ordentlicher Lebenswandel
Bei der Strafbemessung wirkte sich laut dem vorsitzenden Richter das Geständnis zur versuchten schweren Körperverletzung und der bisher ordentliche Lebenswandel mildernd aus. Da Messermorde “dieser Tage in aller Munde sind”, sei es aus generalpräventiven Gründen notwendig gewesen, einen Teil der Strafe in Vollzug zu setzen.
(APA/red)
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