Frau stach Ehemann in Wien-Ottakring nieder: Drei Jahre Haft

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren und der erheblichen Milderungsgründe – die Angeklagte war bisher unbescholten, hatte sich selbst gestellt und vom Gerichtspsychiater eine von schwierigsten Lebensumständen geprägte Persönlichkeitsstruktur bescheinigt bekommen – mutete das vom Schwurgerichtshof verhängte Strafausmaß eher streng an.
Ehemann in Wien-Ottakring niedergestochen: Drei Jahre Haft
Die vorsitzende Richterin Sonja Weis begründete das mit der Schwere der Verletzung, die der 56-Jährige fast nicht überlebt hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Philipp Winkler erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Stefan Berger gab keine Erklärung ab.
(APA/Red.)
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