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FPÖ gegen Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips

Vilimsky hält die Forderung von ÖVP-Mandatar Karas "demokratiepolitisch bedenklich".
Vilimsky hält die Forderung von ÖVP-Mandatar Karas "demokratiepolitisch bedenklich". ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die FPÖ bekräftigte ihr Nein zur Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips.

Die FPÖ hat ihr Nein zur Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips bei Entscheidungen der EU-Regierungen bekräftigt. Eine entsprechende Forderung des ÖVP-Europaabgeordneten Othmar Karas sei "demokratiepolitisch bedenklich", sagte der FPÖ-Delegationsleiter im Europaparlament, Harald Vilimsky am Dienstag laut einer Aussendung seines Parlamentsklubs.

Vilimsky: Forderung von ÖVP-Mandatar Karas "demokratiepolitisch bedenklich"

"Die gänzliche Abschaffung der Einstimmigkeit würde für Österreich eine deutliche Schwächung bedeuten und es großen Staaten wie Deutschland oder Frankreich ermöglichen, sich über die Interessen kleinerer Länder hinweg zu setzen", sagte Vilimsky. "Daher lehne ich die vollständige Abschaffung der Einstimmigkeit ab, weil das zu einer Aufgabe eines wesentlichen Teils staatlicher Souveränität führt."

Karas hatte sich am gestrigen Montagabend bei einer Podiumsdiskussion zur Feier des zehnjährigen Bestehens des EU-Vertrags von Lissabon in Wien für die allgemeine Einführung von Mehrheitsentscheidung auf EU-Ebene ausgesprochen. "Wir müssen das Einstimmigkeitsprinzip abschaffen, da es die Populisten an die Schalthebel der Blockade bringt", sagte der Vizepräsident der Europaparlaments.

Auf EU-Ebene sind das Europaparlament als direkt gewählte Vertretung der Bürger und der Rat der Mitgliedsstaaten weitgehend gleichberechtigte Gesetzgeber. Der Rat, in dem die jeweiligen Regierungen vertreten sind, entscheidet in der Regel nach dem Prinzip der "doppelten Mehrheit" aus Mitgliedsstaaten und Bevölkerungsanzahl.

In einigen wenigen Fragen wie Außenpolitik, Inneres und Justiz sowie Steuern ist jedoch im Rat Einstimmigkeit erforderlich. Auch Änderungen der EU-Verträge können nur im Konsens aller Mitgliedsstaaten erfolgen. Der Vertrag von Lissabon sieht aber die Möglichkeit vor, in diesen Fragen Mehrheitsbeschlüsse einzuführen, vorausgesetzt, alle Mitgliedsstaaten stimmen dem zu.

(APA/Red)

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