FPÖ fordert Prostitutionsverbot für Asylwerber
Herbert Kickl gege es laut eigener Aussage um "Schutz vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung".
Außer als Saisonniers und Erntehelfer innerhalb des bewilligten Kontingents dürfen Asylwerber nach den ersten drei Monaten nach Zulassung zum Verfahren derzeit nur als Selbstständige tätig werden, sofern sie für diese Tätigkeit keinen Gewerbeschein benötigen. Etwa als Zeitungskolporteure oder eben als Prostituierte. Zuletzt soll die Zahl der Prostituierten aus China und Nigeria stark gestiegen sein, auch Männer aus Afghanistan seien zunehmend in diesem Bereich tätig, so Kickl.
Prostitution während Asylverfahrens soll verboten werden
Die Freiheitlichen wollen daher das Grundversorgungsgesetz dahingehend ändern, dass die Möglichkeit der selbstständigen Beschäftigung im Bereich der Prostitution während des Asylverfahrens verboten wird. In Paragraf 7, Absatz 2, soll künftig ergänzt werden: "Die Ausübung der Prostitution im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Asylverfahrens unzulässig. "
"Menschenhändler, Schlepper und Kartelle missbrauchen unser Asylsystem und schlimmer noch: Sie missbrauchen Frauen, machen ihnen falsche Hoffnungen und drängen sie in die Prostitution. Damit muss Schluss ein", findet Kickl. Generell sollten Asylwerber die Dauer ihres Verfahrens abwarten und erst bei positiver Erledigung Arbeit suchen. Kickl: "Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von derzeit nicht einmal drei Monaten kann das kein Problem darstellen."
(APA/Red)
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