Das Video, das Kickl kritisiert, bezieht sich auf seine Behauptung, bei einem Sieg bei der Nationalratswahl zum "Volkskanzler" aufzusteigen. Mit dieser Bezeichnung wurde bereits Hitler tituliert. Im Clip transformiert sich der FPÖ-Vorsitzende schrittweise in den NS-Diktator - eine Gegenüberstellung, welche die Freiheitlichen entschieden zurückweisen. Sie haben nicht nur eine Unterlassungsklage eingereicht, sondern betrachten dies auch als Verharmlosung der NS-Ideologie, was juristisch strafbar ist.
Ehemaliger Grünen- und NEOS-Politiker verteidigt Hitler-Video
Hinter dem Video steckt die "Plattform Demokratie Österreich", die unter anderem von Luschnik betrieben wird. Er war einst Bundesgeschäftsführer der Grünen und später der NEOS. Derzeit ist er als Politikberater aktiv. Er verwahrte sich nach den ersten Klagen gegen eine parteipolitische Zuschreibung und sieht in der Verbreitung des Videos vielmehr "aktive Aufklärungsarbeit". "Die historischen Fakten kann nicht einmal Herr Kickl wegklagen", meinte er.
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sieht dennoch eine "grüne Schmutzkübelkampagne" vor der Nationalratswahl hinter dem Video. Der Vergleich mit Hitler sei "geschmacklos und entbehrt jeder Grundlage". Bereits vor der Anzeige wegen NS-Verharmlosung waren medienrechtliche Schritte eingeleitet worden. Das Video, das in einer zuerst nicht öffentlichen Fassung bereits seit Ende Mai in mehreren Varianten im Netz kursiert, ist aber dennoch weiterhin leicht auffindbar.
Erst Ende des vergangenen Jahres waren die Bestimmungen im Verbotsgesetz verschärft worden. Strafbar ist seitdem auch jegliches, und nicht mehr wie früher nur "gröbliches", Verharmlosen des Holocaust. Gegen die Novelle stimmte im Nationalrat nur die FPÖ.
(APA/Red)
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