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Foto mit Riesenfisch bringt Männer vor Gericht

Foto hat gerichtlichtes Nachspiel.
Foto hat gerichtlichtes Nachspiel. ©Youtube
Ein Foto, das zwei Angler mit einem großen Wels am kleinen See machten, brachte zwei Angler nun vor Gericht.

Aus dem “Kleinen See” – das ist der Seeteil zwischen der Insel Lindau im Süden und dem Stadtteil Aeschach im Norden – bei Lindau haben zwei Männer im Juni des Vorjahres einen rund 2 Meter langen und mindestens 50 Kilogramm schweren Wels gezogen. Nachdem die beiden Hobby-Fischer die Länge des Welses vermessen hatten, entließen sie das Tier wieder in die Freiheit.

Methode war illegal

Nun, ziemlich genau ein Jahr später, müssen sich die beiden Männer wegen dieses Umstandes vor dem Lindauer Amtsgericht verantworten. Wie die “schwaebische.de” berichtet, stehen die Angler aus dem Landkreis Lindau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Die Beiden sind angeklagt, weil die den Wels aus dem See gefischt, mit ihm posierten und ihn wieder ins Wasser entlassen haben. Denn die Methode, die die beiden anwandten – im Fachjargon “Catch and Release” genannt (zu deutsch – “fangen und freilassen”) – ist laut Tierschutzgesetz illegal.

Videos alarmierten Fischereiaufsicht

Wie ein Zeuge vor Gericht aussagt, haben die Männer den Wels aus dem Wasser geholt, ihn vermessen und ein Foto gemacht. Die Zeit, in welcher das Tier an Land war, könne er nur schätzen. Zirka zwei bis fünf Minuten sollen es aber gewesen sein. Die Videos und Bilder von dem Fang verbreiteten sich schnell, auch Medien berichteten. Das alarmierte die Fischereiaufsicht, welche Strafanzeige erstattete.

Wels hätte noch im Wasser abgehakt werden müssen

Vor Gericht sagt der Fischereibeauftragte, dass die beiden das Tier nur hätten fischen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung gehabt hätten. Also beispielsweise, wenn der Wels für den Verzehr gedacht gewesen wäre. Das Herumtragen könne die empfindliche Haut des Fisches verletzen, wodurch er sich möglicherweise eine Pilzerkrankung zuziehen könnte. Die beiden Fischer hätten das Tier jedenfalls im Wasser abhaken müssen, wenn sie festgestellt hätten, dass es zu groß für den Verzehr sei. Eine geladene Sachverständige bestätigt diese Aussagen. Freude am Angeln an sich sei kein vernünftiger Grund allein, um ein Tier aus dem Wasser zu ziehen. Denn das bedeute für Fische maximalen Stress. Der Wels hätte sofort abgehakt, oder getötet werden müssen.

“Wäre er kleiner gewesen, hätten wir ihn gegessen”

Einer der Angeklagten pocht darauf, unschuldig zu sein. er habe den Wels auf eine befeuchtete Matte gezogen und seine Hände befeuchtet. Beide Angeklagten sagten, sie hätten die Größe des Tiers nicht abschätzen können. “Wäre er kleiner gewesen, hätten wir ihn gegessen”.

Staatsanwältin: Erhebliche Leiden

Die Staatsanwältin selbst hat laut “schwaebische.de” keine Zweifel an der Schuld der beiden. Sie hätten bei dem Tier erhebliche Leiden verursacht. Zudem sei es absolut nicht notwendig gewesen, ein Foto zu machen. Die beiden hätten aus eigennützigen Gründen gehandelt.

Empfindliche Geldstrafen

Einer der Angeklagten wird zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt, der andere – er ist bereits vorbestraft – muss 2.700 Euro bezahlen.

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