Die BWB und der Bundeskartellanwalt haben am 12. März einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht gestellt. Das Kartellgericht hat nun fünf Monate Zeit den Zusammenschluss zu prüfen. "Die Untersuchungen der BWB ergaben wettbewerbliche Bedenken in Hinblick auf mögliche Abschottungs- und Verdrängungsstrategien gegenüber konkurrierenden Brauereien und Getränkegroßhändlern", teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag in einer Aussendung mit.
Am 13. Februar 2020 wurde die geplante Übernahme von weiteren 62,94 Prozent der Fohrenburg-Anteile durch die Brau Union bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet. Bisher hielt die Brau Union rund 11 Prozent an der Vorarlberger Brauerei. Zur Brau Union gehören unter anderem die Marken Gösser, Zipfer, Kaiser, Puntigamer, Schwechater, Wieselburger, Schladminger und Edelweiss.
Rauch verkaufte Fohrenburg-Anteile
Verkäufer der Fohrenburg-Anteile ist die Vorarlberger Fruchtsaftgruppe Rauch. Rauch bleibt aber ebenso wie Fohrenburg-Chef Wolfgang Sila noch Miteigentümer der Fohrenburger Brauerei. Zusammen mit Streubesitzaktien entfallen noch 26 Prozent auf sie. Den Kaufpreis für die knapp 63 Prozent hatten Branchenkenner Ende des Jahres in den "Vorarlberger Nachrichten" in der Gegend von einem und einhalb Jahresumsätzen taxiert, das wäre eine Summe zwischen 30 und 45 Mio. Euro. Von den beteiligten Unternehmen wurden bisher keine Angaben zum Kaufpreis gemacht. Fohrenburger Bier nimmt am Vorarlberger Biermarkt nach der Mohrenbrauerei den zweiten Rang ein.
Bereits Verpflichtungszusagen vorgelegt
Die Brauerei Fohrenburg und die Brau Union hatten den Wettbewerbshütern bereits Verpflichtungszusagen vorgelegt, um wettbewerbliche Bedenken zu beseitigen. Die BWB führte bei den Verpflichtungszusagen einen Markttest durch und befragte 50 Unternehmen. "Aufgrund teils kritischer Rückmeldungen aus dem Markt war jedoch davon auszugehen, dass die Verpflichtungszusagen in der vorgeschlagenen Form noch nicht geeignet waren, alle wettbewerblichen Bedenken verlässlich auszuräumen", erklärten die Wettbewerbshüter. Allfällige Änderungen der Auflagen könnten nun im Rahmen des kartellgerichtlichen Verfahrens geklärt werden.
Das sagen die Bludenzer zur Übernahme
(APA)
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