“Die Kindergärten können dadurch flexibel auf besondere Situationen wie z.B. im Sprachförderbedarf reagieren und die Kinder dementsprechend besser betreuen”, so Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Bernadette Mennel.
“Bestmögliche Betreuung für Kinder”
Während die bisherige Förderung eng an den rechtlichen Mindestpersonaleinsatz angelehnt war, werden nun die Personalkosten für alle Kindergartenpädagogen gefördert, also auch, wenn zusätzliches Personal gebraucht wird. “Uns ist vor allem wichtig, dass die Kinder die bestmögliche Betreuung haben. Die Kindergartenerhalter und das pädagogische Personal selbst können am besten beurteilen, wo zusätzliches Personal notwendig ist, etwa für die Sprachförderung oder zur Integration von Kindern mit erhöhtem Betreuungsbedarf”, sagt Wallner.
Fördermaßnahmen von Beginn an
Laut Landesrätin Mennel können Sprachfördermaßnahmen von Beginn an ohne Förderdeckelung geplant und umgesetzt werden: “So ist sichergestellt, dass erforderliches Mehrpersonal, z.B. in Integrationsgruppen, nicht alleine vom Kindergartenerhalter zu finanzieren ist.”
Einschulung durch Ausscheidende
Gleiches gilt, wenn im Zuge von Personalwechsel – etwa bei Karenzierungen oder Pensionierungen – neues Personal noch unter Mitwirkung der Ausscheidenden eingeschult wird oder wenn plötzlich zusätzliche Betreuungskräfte gebraucht werden, weil eine Kindergartengruppe Zuwachs durch neu zugezogene Kinder bekommt. (VLK/red.)
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