Fünfhaus: Straßenstrich in Wien wird verstärkt kontrolliert

Überprüft wird, ob die Prostituierten legal unterwegs sind, ihre Kontrollkarten mit und keine der vorgeschriebenen wöchentlichen Untersuchungen versäumt haben. Außerdem wird darauf geachtet, dass die Damen Schutzzonen beachten und die Zeiten einhalten, in denen Straßenstrich erlaubt ist: von März bis August nämlich nur zwischen 21.00 Uhr und 4.00 Uhr, wie Oberstleutnant Hans Golob von der Polizei erläuterte.
Bei Vergehen können Schnellrichter 360 Euro kassieren. Wer nicht gleich zahlt, sondern es auf eine Anzeige ankommen lässt, muss mit 1.000 Euro Strafe rechnen, im Wiederholungsfall mehr. Auch Freier, die sich nicht an die Gesetze halten, sollen zur Kasse gebeten werden: wegen Beihilfe oder Anstiftung zur Begehung einer Verwaltungsübertretung werden dann bis zu 365 Euro beim Schnellrichter fällig und bei einer Anzeige entsprechend mehr, und die kann dann nach Hause geschickt werden.
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