Das hat die Schiedsinstanz für Naturalrestitution am 20. September empfohlen, teilte der Entschädigungsfonds am Dienstag in einer Aussendung mit. Bei der Gemeinde will man sich der Entscheidung nicht verschließen, hieß es im Umfeld von Bürgermeister Michael Häupl (S).
Weitere Äußerungen zu der Empfehlung gab es aus dem Rathaus vorerst noch nicht. Man sei noch nicht offiziell davon informiert worden, hieß es auf APA-Anfrage.
Eines der größten Stadtentwicklungsgebiete
Das Asperner Flugfeld in Wien-Donaustadt ist mit einer Fläche von 240 Hektar eines der größten Stadtentwicklungsgebiete der Bundeshauptstadt. In den kommenden Jahren sollen dort 8.500 Wohnungen, 7.000 produzierende Arbeitsplätze und 18.000 Bürojobs geschaffen werden. Das zu restituierende Grundstück war ursprünglich rund 14.600 Quadratmeter groß. Nach früheren Verkäufen durch die Stadt geht es jetzt noch um rund 5.700 Quadratmeter.
Für Wien stellt sich nun dem Vernehmen nach die Frage, ob die Liegenschaft an die in Australien lebenden Erben tatsächlich zurückgegeben wird oder ob man ihnen eine finanzielle Ablöse bzw. eine Alternativfläche anbieten will. Dass sich Wien wie auch der Bund sowie andere Bundesländer und Gemeinden an die Empfehlungen der Schiedsinstanz hält, sei jedenfalls durch einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2001 belegt, hieß es im Entschädigungsfonds.
Aktion Gildemeester
Das Grundstück gehörte Dr. R., einem jüdischen Rechtsanwalt. Er trat 1938 der so genannten Aktion Gildemeester bei, mit der reiche Juden von den Nationalsozialisten animiert werden sollten, armen Juden die Emigration aus Hitler-Deutschland durch Übergabe ihres Vermögens an eine Treuhänderbank zu finanzieren. Die Hoffnung der Financiers war, bei der Auswanderung bevorzugt behandelt zu werden.
Im April 1940 verkaufte der Anwalt daher das Grundstück um 16.835 Reichsmark an das Deutsche Reich, das dort für die Luftwaffe das Rollfeld des Flughafens erweitern wollte. Zwei Jahre später wurde er mit seiner Ehefrau nach Theresienstadt deportiert, wo er im Oktober 1943 verstarb.
Rückstellungsansprüche bisher abgelehnt
Nach Ende der NS-Herrschaft wurden die Rückstellungsansprüche der Erben abgelehnt, zuletzt 1963 durch den Verwaltungsgerichtshof. Entscheidend dabei war, dass der jüdische Anwalt den Kaufvertrag mit der Luftwaffe persönlich unterschrieben hatte. Erst durch die Befunde der österreichischen Historikerkommission hat sich das geändert. Laut Entschädigungsfonds ist dabei nämlich erstmals die Involvierung des NS-Regimes und der wahre Charakter der Vermögensverschiebungen im Rahmen der Gildemeester-Aktion offen gelegt worden.
Aufgrund der für den konkreten Fall ausreichend dokumentierten Vorgänge beim Beitritt zur Aktion Gildemeester sieht die Schiedsinstanz bereits mit der Übergabe des Vermögens von Dr. R. an den Treuhänder, das Bankhaus K., den Vermögensentzug als gegeben an. Dr. R. war ab diesem Zeitpunkt jegliche vertragliche Gestaltungsfreiheit genommen. Da der Vermögensentzug durch die Aktion Gildemeester lediglich aus Gründen der NS-Verfolgung eingetreten ist, stehen auch die Bestimmungen des 3. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes einer Rückstellung nicht entgegen, heißt es daher in der Empfehlung.
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