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Flugausfälle bei der AUA: Diese Rechte hat man als Fluggast

Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung einen klaren Rechtsrahmen.
Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung einen klaren Rechtsrahmen. ©APA (Sujet)
Wenn es zu Verspätungen und Flugausfällen kommt, beispielsweise durch Betriebsversammlungen wie am Dienstag bei der AUA, können Reisende gewisse Rechte geltend machen.
Betriebsversammlung bei der AUA

Die Gewerkschaft vida hat angekündigt, am 7. März Betriebsversammlungen mit dem Bordpersonal der AUA abzuhalten. Dies führt nach Angaben der AUA zu Verspätungen und Flugausfällen.

Für betroffene Reisende bietet die EU-Fluggastrechte-Verordnung Schutz und einen klaren Rechtsrahmen, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in einer Aussendung informiert.

Diese Rechte haben Passagiere bei kurzfristigen Flugausfällen

Kommt es zu einer kurzfristigen Annullierung eines geplanten Fluges, für den bereits ein Ticket/Flugschein erworben worden ist, hat man als Fluggast das Recht auf:

  • die Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren
  • den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden (zum nächstmöglichen oder, auf Wunsch des Fluggastes, zu einem späteren Zeitpunkt).
  • Entschädigungen, die von der jeweils gebuchten Strecke abhängen und bis zu 600 Euro pro Person betragen können. Da es sich um eine Betriebsversammlung des Beförderungsunternehmens selbst handelt, nicht etwa eines Sub-Unternehmens (z.B. Bodenpersonal), stellt dies keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der die Airlines von der Verpflichtung, eine Entschädigung zu leisten, entbindet.

"Zu beachten ist, zuerst in Kontakt mit der Airline zu treten bevor man eigenständig eine alternative Beförderung bucht. In der Regel sollte proaktiv eine alternative Beförderung angeboten werden", rät Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

Airlines müssen Kosten für Beförderung in gewissen Fällen erstatten

Die von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien erörtern weiter, dass ein Luftfahrtunternehmen die Kosten für die anderweitige Beförderung erstatten muss, wenn es der Verpflichtung zum Angebot einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen nicht nachkommt.

Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern einseitig beschließt, die ursprünglichen Flugscheinkosten zu erstatten, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Diese Leistungen stehen Fluggästen bei Verspätungen zu

Sollte der Flug stattfinden, aber verspätet sein, stehen Fluggästen folgende Leistungen zu:

  • Betreuungsleistungen ab einer zweistündigen Abflugsverspätung (Verpflegung und Getränke bzw. Hotel und Transferkosten bei Verspätungen von mehr als einem Tag)
  • Ausgleichszahlungen ab einer mehr als dreistündigen Ankunftsverspätung am Zielort. Fluggäste erhalten je nach der gebuchten Strecke bis zu 600 Euro pro Person zurück. 

Musterbrief für Betroffene online verfügbar

Fluggäste, die von einer Annullierung oder einer Flugverspätung in Folge der Betriebsversammlungen bei der AUA betroffen sind, finden auf der Website der apf einen Musterbrief mit dem sie ihre Passagierrechte bei der Airline einfordern können: https://www.apf.gv.at/de/musterbriefe-entschaedigung-fluglinie.html

(Red)

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