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Flüchtlingsfamilie sollte aus Lustenau nach Traiskirchen geschickt werden

Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) und Daniel Zadra (Grüne) konnten für die Familie einen Aufschub erwirken.
Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) und Daniel Zadra (Grüne) konnten für die Familie einen Aufschub erwirken. ©VOL.AT/Steurer
Lustenau. Weil er mit der Familie seines Onkels, aber ohne seine Eltern in Lustenau lebt, hätte ein syrischer Jugendlicher am Sonntag von Vorarlberg ins Erstaufnahmezentrum nach Traiskirchen geschickt werden sollen. Und sein Onkel samt Familie gleich mit.

Hektik am Sonntagvormittag in Lustenau: Zwei Polizeibeamte sollten die insgesamt sechsköpfige Familie aus ihrer Unterkunft abholen und auf den Weg nach Traiskirchen schicken. Angeordnet hatte das das Innenministerium in Wien.

Keine Familie – und dann doch

Wie aus einem Bericht des ORF hervorgeht, gilt der 16-Jährige in Österreich auf dem Papier als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling. Sein Onkel, bei dem der Jugendliche mit dessen Frau und drei Kindern im Alter zwischen ein und vier Jahren lebt, hat kein Obsorgerecht.

Deswegen soll der 16-Jährige nach Traiskirchen zurück, um sich neu registrieren zu lassen und sich einem medizinischen Check-up zu unterziehen. Auch die Familie des Onkels sollte laut Innenministerium aus der Unterkunft in Lustenau nach Traiskirchen zurück – aus Gründen der Familienzusammengehörigkeit. Diese scheint beim Status des Jugendlichen keine Rolle zu spielen, in weiterer Folge dann aber doch.

Aufschub bis Dienstag

Auf die Situation aufmerksam geworden, suchten der Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) und Gemeindevertreter Daniel Zadra (Grüne) nach einer Möglichkeit, den Transport der Familie zu verhindern. Mit Erfolg: Nach Intervention von Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) beim Innenministerium kam die Entwarnung, die sechsköpfige Familie darf bis Dienstag in Lustenau bleiben.

Bis dahin versuche man nun, trotz Sonn- und Feiertag mit der BH zu einer Lösung zu kommen, so Fischer gegenüber dem ORF. Unter anderem soll abgeklärt werden, ob der Onkel das offizielle Obsorgerecht für den 16-Jährigen beantragen kann. Die medizinische Untersuchung könne auch in Vorarlberg durchgeführt werden. Bis dahin müssten die Familie und der Jugendliche jedenfalls getrennt untergebracht werden. (red)

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