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Flüchtlinge geschleust: Drei Verurteilungen in Korneuburg

Urteile im Schleusungsprozess.
Urteile im Schleusungsprozess. ©APA (Symbolfoto)
Wegen der Schleusung von rund 40 Flüchtlingen über den Flughafen Wien-Schwechat nach Skandinavien sind am Dienstag in Korneuburg drei Beschuldigte zu einer unbedingten bzw. zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.
Drei Jahre Haft für Schlepper

Um die Schleusung von rund 40 Flüchtlingen mit gefälschten Papieren über den Flughafen Wien nach Skandinavien ist es am Dienstag in einem Prozess am Landesgericht Korneuburg gegangen. Drei der Schlepperei als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung angeklagte ägyptische Staatsbürger wurden zu zwei Jahren unbedingter beziehungsweise fünf und sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Die vierte Beschuldigte, eine Rumänin unbekannten Aufenthalts, war nicht erschienen.

Die in Wien lebenden Beschuldigten (42, 54 und 56) sind in Österreich unbescholten. Laut Anklage hatte der Erstangeklagte (42), Hilfsarbeiter und Vater von vier Kindern, im Herbst 2014 beschlossen, sein Einkommen durch Schleppungen aufzubessern. Er habe Syrer, die nach Skandinavien wollten, in einem Hotel in Wien und im Islamischen Zentrum angeworben beziehungsweise an zwei Männer, von denen einer unbekannt und der andere in der Justizanstalt Hirtenberg inhaftiert ist, weitervermittelt, teilweise Flugtickets gebucht und gefälschte Papiere besorgt. Von Oktober 2014 bis März 2015 soll er auf diese Weise für je 25 Euro Entgelt acht bis zehn Syrern im Monat dazu verholfen haben, ihre Zieldestinationen in Schweden oder Dänemark zu erreichen.

Richterin redete Tätern ins Gewissen

Den beschäftigungslosen Mitangeklagten wurde vorgeworfen, in einem Fall Tickets gekauft beziehungsweise die Reisenden zum Flughafen nach Schwechat gefahren zu haben. Via Dolmetscher gaben sie zunächst an, nicht gewusst zu haben, dass es sich dabei um illegal in Österreich aufhältige Fremde handelte. Spätestens als die – nicht erschienene – Beschuldigte, eine dem Erstangeklagten bekannte “Bardame” (22), packweise gefälschte Papiere übergab, musste ihnen das klar gewesen sein, redete ihnen Richterin Xenia Krapfenbauer ins Gewissen, umfassend geständig zu sein und die Taten nicht herunterzuspielen.

In der Urteilsbegründung verwies die vorsitzende Richterin des Schöffensenats auf das vorliegende Geständnis, wonach der Erstangeklagte mit weiteren Tätern zusammengearbeitet habe, sowie auf die mehrfache Qualifikation über einen längeren Zeitraum hinweg, auch wenn das Entgelt jeweils nur gering war. Krapfenbauer betonte auch, dass sich diese Weiterschleusungen – organisiert mit Taxi-Anfahrt zum Flughafen, nicht mit den verwerflichen Schleppungen, bei denen Flüchtlinge in Kastenwagen zusammengepfercht würden, vergleichen ließen. Der Zweit- und der Drittangeklagte seien da “hineingerutscht” und hätten jeweils nur einen geringen Beitrag geleistet.

(APA, Red.)

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