Man kann davon ausgehen, dass der Verlust für Flöttl sehr gering war. Möglicherweise ist für ihn auch ein Gewinn herausgekommen, sagte Ettl bei seiner Befragung als Zeuge im BAWAG-Prozess im Wiener Landesgericht am Mittwoch. Während die BAWAG also von Herbst 1998 bis Jahresende 2000 durch die Flöttl-Geschäfte einen kumulierten Verlust von laut Anklageschrift 1,44 Mrd. Euro erlitt, ist Flöttl laut dem OeNB-Prüfer im Jahr 2000 möglicherweise mit Gewinn ausgestiegen.
Von den Grundgeschäften Flöttls hat auch Ettl keine Unterlagen gesehen. Flöttl erklärte im Prozess, er habe die Unterlagen für seine Geschäfte nicht aufbewahrt. Lediglich die Verlust-Bestätigungen (Audits) der inzwischen zerschlagenen Wirtschaftsprüfungsfirma Arthur Andersen lagen dem OeNB-Prüfer vor. Diese Verlustberichte seien nicht sehr ausführlich, besonders das erste Audit zum Verlust von 639 Mio. Euro im Herbst 1998 sei äußerst knapp gehalten, schilderte Ettl heute vor Gericht.
Das zweite Audit zu den Verlusten im Jahr 2000 sei etwas aussagekräftiger: Demnach wurden von zwei unterschiedlichen Investorengruppen, Klasse A und Klasse B, die Gelder investiert. Die Gelder der Klasse A, die der BAWAG zuzurechnen seien, konnten sechs Jahre lang nicht rückgefordert werden. Sechs Jahre hätte die BAWAG hier kein Geld herausnehmen können, schilderte Ettl. Die Gelder der Klasse B waren die Gelder von Flöttl, da es im Lauf des Jahres 2000 mehrere Entnahmen gegeben habe. Auch nach dem Totalverlust waren bei den Klasse-B-Geldern noch Restwerte vorhanden, davon wurden auch Management Fees (Management-Gebühren) bezahlt.
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