Allerdings nicht zur Zufriedenheit aller, wie mehrere Nachfragen der Richterin, von Anwälten und von Staatsanwalt Georg Krakow zeigten. “Welchen Verlust haben Sie durch die frühe Rückführung der Karibik-1-Geschäfte erlitten?” wollte die Richterin wissen. Durch die Übernahme der Russland-Forderungen der BAWAG im Jahr 1991 habe er sofort 80 Mio. Dollar Verluste getragen – was sich die BAWAG als Wertberichtigung in ihrer Bilanz ersparte. Da er das im Gegenzug überlassene Kapital der BAWAG im Jahr 1994 vorzeitig rückzahlen musste, also nach zwei statt sieben Jahren, berechnete Flöttl seinen Verlust aus der Übernahme der Russland-Forderungen mit fünf Siebentel von 80 Mio., also 57 Mio. Dollar. Insgesamt habe er durch die Geschäfte mit der BAWAG damals aber nichts verloren, betonte Flöttl. Einklagen wollte er die 57 Mio. Dollar nicht, denn dazu hätte er die BAWAG vor Gericht ziehen müssen und gegen seinen Vater – Walter Flöttl war damals Generaldirektor der Bank – auftreten müssen, “das wollte ich nicht”.
Durch die vorzeitige Rückführung von rund 25 Mrd. Schilling an die BAWAG im Jahr 1994, als die “Karibik-Geschäfte” der Bank öffentlich bekannt und heftig kritisiert wurden, habe er zwar “Abschläge” leisten müssen, aber keinen Verlust erlitten, meinte Flöttl heute. Bei der Rückführung habe er zwar “etwas” verloren, das würde er aber nie gegen die BAWAG aufrechnen.
Die Richterin hakte nach: Woher sei das Geld gekommen, das er 1994 so schnell an die BAWAG zurückgeführt habe? Das Geld sei bei großen Investmentbanken gelegen, wie Goldman Sachs und Morgan Stanley, so Flöttl. “Wo hätt’ ich’s sonst her haben sollen?” fragte Flöttl zurück. “Es könnte ja auch sein, dass Sie es sich kurzfristig ausgeliehen haben”, meinte die Richterin. “Wer borgt schon einem Österreicher 25 Mrd. Schilling ohne Sicherheiten?” so Flöttl.
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