Vor kurzem wurde der Entwurf eines geänderten Fleischuntersuchungsgebührengesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 27. Juli 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.
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OTS0036 2007-07-03/09:07
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