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Fingerbruch beim Streit um einen Parkplatz

Das Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig ©Bilderbox
Feldkirch - Geldstrafe für Angeklagten, der seinem Kontrahenten einen Finger gebrochen hatte

„Streitigkeiten um einen Parkplatz sind nicht mit Gewalt zu lösen“, sagte Richterin Nadine Heim am Ende der Gerichtsverhandlung. Sie sprach gestern am Landesgericht Feldkirch den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Demnach hat er die rechte Hand seines Kontrahenten gepackt und kräftig zusammengedrückt. Dabei brach das Mittelglied des vierten Fingers.

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 480 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Misshandlungsvorsatz

Die Richterin ging nur von einem Vergehen der schweren Körperverletzung mit Misshandlungsvorsatz aus. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Danach wollte der Täter das Opfer lediglich misshandeln und nicht verletzen.

Angeklagt war das Verbrechen der schweren Körperverletzung mit Verletzungsvorsatz. Seit Jahresbeginn beläuft sich dafür der erhöhte Strafrahmen auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Ins Gesicht geschlagen

Im Streit um einen Parkplatz war es zwischen den beiden Männern am 22. Februar in Bregenz zuerst zu einer verbalen und danach zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Sie schlugen sich gegenseitig ins Gesicht.

Die Dauer der Gesundheitsschädigung nach dem Fingerbruch gab der medizinische Gerichtssachverständige mit vier bis sechs Wochen an. Für eine schwere Körperverletzung verlangt der Gesetzgeber eine Gesundheitsschädigung von mehr als 24 Tagen.

Für Verteidiger Robert Schneider ist die Frage, wie es zu der schweren Verletzung gekommen ist, ein Paradebeispiel für eine juristische Prüfungsfrage. Der Anwalt plädierte auf Freispruch, weil sich der Geschädigte die Verletzung mit seinem Faustschlag ins Gesicht des Angeklagten selbst zugezogen habe.

Die Richterin sprach von einem ausgezeichneten Plädoyer des Verteidigers, fällte aber einen Schuldspruch.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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