Finanzverwaltung zahlte 2024 automatisch über 630 Millionen Euro an Steuerzahler aus

Im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) wurden im vergangenen Jahr insgesamt 631.227.006 Euro an knapp 1,7 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausbezahlt. Der durchschnittliche Gutschriftsbetrag belief sich auf 378,80 Euro pro Person. Diese Abwicklung erfolgte vollständig ohne Antragstellung.
Finanzminister lobt Servicequalität
Finanzminister Markus Marterbauer betonte die bürgerfreundliche Umsetzung: „Der hohe Servicecharakter des Finanzressorts wird auch mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung augenscheinlich.“ Ziel sei es, die Abläufe weiter zu modernisieren und den Zugang zu steuerlichen Leistungen zu erleichtern.
Schnelle Auszahlung ohne Mehraufwand
Auch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hob die Effizienz der AANV hervor: „Mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung konnten im Vorjahr Gutschriften in der Höhe von über 630 Millionen Euro automatisch ausbezahlt werden – schnell, unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.“
Voraussetzungen für die automatische Veranlagung
Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Steuerpflichtige erhalten dabei eine Gutschrift ihrer zu viel bezahlten Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge, ohne selbst tätig werden zu müssen. Voraussetzung ist, dass sie der automatischen Abwicklung nicht widersprochen haben. Der erstellte Steuerbescheid wird samt Gutschrift direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer empfiehlt trotzdem die eigenständige Veranlagung, wie sie in einem Interview mit VOL.AT erklärte.
Warum sollte man die Arbeitnehmerveranlagung selbst machen und nicht die automatische?
Kritische Punkte:
- Automatische Veranlagung ist unvollständig
→ Das Finanzamt berücksichtigt bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nur bekannte Daten, wie z. B. Lohnzettel, Kirchenbeiträge und Spenden – aber keine zusätzlichen Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben, die du selbst geltend machen könntest. - Eigenständige Veranlagung bringt oft mehr Geld
→ Wer die Arbeitnehmerveranlagung selbst durchführt, kann Pendlerpauschale, Homeoffice-Kosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten und vieles mehr angeben – was die automatische Veranlagung nicht berücksichtigt, wenn es nicht explizit gemeldet wurde. - Steuerliche Vorteile für Familien werden sonst übersehen
→ Der Familienbonus Plus muss richtig zugeordnet werden – nur der besserverdienende Elternteil sollte ihn nutzen. In der automatischen Veranlagung passiert diese Zuordnung nicht automatisch richtig. - Steuervorteile durch neue Regelungen besser ausnutzen
→ Änderungen wie das höhere Pendlerpauschale oder die Berücksichtigung von Homeoffice-Tagen können nur aktiv angegeben werden – sie werden bei der automatischen Variante nicht optimal genutzt. - Bessere Kontrolle über den Bescheid
→ Wer selbst einreicht, kontrolliert, ob alles vollständig und korrekt ist. Bei der automatischen Veranlagung übersiehst du vielleicht Fehler – und Fristen für eine Beschwerde oder Berichtigung laufen schnell ab. - Apps oder Steuerhilfen bergen Risiken
→ Viele Steuer-Apps sind sehr einfach gehalten, führen aber manchmal zu falschen Angaben (z. B. berufliche Handynutzung), die ein Risiko darstellen können. - Beratungsmöglichkeiten sind kostenlos
→ Arbeiterkammer, Webinare oder Online-Services helfen kostenlos und bieten Unterstützung, um alles korrekt und optimal einzureichen – warum also Geld oder Ansprüche verschenken?
(VOL.AT)
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