Finanzressort verteidigt "Nachjustierungen"

Wie die VN berichteten, wies etwa der Vorarlberger Rechtsexperte Peter Bußjäger darauf hin, dass in Hinblick auf die Privatsphäre Grundrechte verletzt werden könnten.
In einer Aussendung meldete sich das Finanzministerium gestern schließlich zu Wort und beschwichtigte: Es handle sich lediglich um eine “Nachjustierung” des Gesetzes: “Der Umfang der zulässig anforderbaren Daten wird weder ausgeweitet noch signifikant geändert.” Mehr in den aktuellen VN.
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