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Finanzmarktaufsicht prüft Lockerung der Immobilienkredit-Regeln

Kurzfristige Zwischenfinanzierungen und nicht-rückzahlbare Zuschüsse von Gebietskörperschaften unter der Lupe - Entscheidung über eventuelle Neuerung Anfang 2023
Kurzfristige Zwischenfinanzierungen und nicht-rückzahlbare Zuschüsse von Gebietskörperschaften unter der Lupe - Entscheidung über eventuelle Neuerung Anfang 2023 ©APA | Canva
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Vor dem Hintergrund hoher Inflation, steigender Zinsen und getrübter Wirtschaftsaussichten gelten seit 1. August verschärfte Vergabekriterien.

Es könnte aber schon bald zu einer teilweisen Lockerung der Vorschriften kommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) nimmt nun die Regeln zu kurzfristigen Zwischenfinanzierungen und nicht-rückzahlbaren Zuschüssen unter die Lupe. Eine Entscheidung fällt Anfang 2023.

Kurzfristige Zwischenfinanzierungen

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) habe die FMA um "Ausarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der KIM-V (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung, Anm.) bezüglich kurzfristiger Zwischenfinanzierungen zum Erwerb einer neuen Immobilie in Verbindung mit der Veräußerung einer bereits vorhandenen Immobilie sowie bezüglich nicht-rückzahlbarer Zuschüsse von Gebietskörperschaften als Grundlage für eine FMSG-Entscheidung zu Beginn des Jahres 2023" ersucht, wie das Gremium anlässlich seiner heutigen Sitzung bekanntgab. Das FMSG, die FMA und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bekannten sich zu einem "evidenzbasierten Vorgehen" wie es auch in der gemeinsamen Strategie festgehalten sei.

Deutliche Rückgänge bei Neukrediten

In den Monaten vor Inkrafttreten der KIM-Verordnung sei es einer "außergewöhnlich starken Kreditdynamik" gekommen, teilte das FMSG am Dienstag mit. In den Monaten seit August sei es dann zu deutlichen Rückgängen der Neukreditvergabe gekommen. Das Jahreswachstum der Wohnimmobilienkredite sei aber sehr hoch geblieben, wurde betont, - "und zwar sowohl im historischen als auch im europäischen Vergleich".

Ruf nach Anpassungen

An den strengeren Vergaberichtlinien, die den Kreditnehmer vor Überschuldung und den Finanzmarkt vor Instabilität bewahren solle, sind seitens Immobilienwirtschaft, Banken auch Politik Kritik und der Ruf nach Anpassungen laut geworden, da die Regelungen in bestimmten Fällen als ungerecht empfunden werden. Das 20-prozentige Ausnahmekontingent der Banken wird derzeit beispielsweise laut Bankensparte in der Wirtschaftskammer Österreich zu mehr als einem Drittel von der in der Praxis für Kreditnehmer wichtigen Finanzierungsform der Zwischenfinanzierung belastet. Zur Besicherung des Neukaufs darf eine noch bewohnte Immobilie nach aktueller Regelung nicht als Sicherheit herangezogen werden, auch wenn diese zeitnah wieder verkauft werden soll und den Kredit entsprechend mindert. Banken müssten aktuell den vollen Kreditbetrag für die neue Immobilie - ohne Abzug des Werts der aktuellen Wohnung - in ihr Ausnahmekontingent nehmen, so die Kritik seitens der Banken. Die Kapitaltilgung erfolge durch den Verkauf der derzeitig noch bewohnten Immobilie.

Auch Brunner fordert Erleichterungen

Erst kürzlich forderte auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) Erleichterungen beim Kauf einer Erstimmobilie und schlug etwa den Entfall der Grundbucheintragungsgebühr und der Grunderwerbssteuer vor. Das Land Niederösterreich plant nach Angaben von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ebenfalls ÖVP) eine Haftungsübernahme und die Verlängerung der Laufzeit von Landesdarlehen, wurde Mitte Oktober angekündigt.

"Das FMSG hat nun auf die bestehenden Probleme reagiert. Ich bin zuversichtlich und gehe davon aus, dass die FMA schnellstmöglich Verbesserungen bei der Kreditvergabe umsetzt", sagte Brunner am Dienstag in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die verschärften Bedingungen bei der Kreditvergabe führten dazu, dass "zahlreiche Menschen aufgrund der KIM-Verordnung keine Kredite mehr bekommen".

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.

(APA)

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