Finanzierung der Pflege im Heim und zu Hause

Frau Brigitte Lederle, Leiterin der Sozialabteilung in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, erklärte professionell die Berechnungsmodelle im Einzelnen und die obligatorischen Zuschüsse bei der 24-Stundenpflege.
Diese Möglichkeiten hier aufzuzählen würde den Rahmen dieser Berichterstattung sprengen. Dass jedes Ansuchen nach den jeweiligen Vermögensverhältnissen genauestens und akribisch berechnet wird, darauf wies Frau Lederle besonders hin. Die unterschiedlichen Berechnungen für die stationäre und ambulante Pflege und die Regressansprüche bei Inanspruchnahme der Sozialhilfe stieß allerdings auf Unverständnis der interessierten Zuhörer.
Immer wieder musste festgestellt werden, dass die finanzielle Unterstützung bei der Pflege im Pflegeheim und bei der ambulanten Pflege verschieden ist. Am Ende des eindrucksvollen Vortrages bedankte sich Frau Elisabeth Ruepp bei Frau Lederle für ihre spontane Zusage und für die maßgebenden Erläuterungen. Alle Teilnehmer konnten von den Informationen viel lernen.
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